Rammstein legen nach und verkünden heute:
2023 geht die Europa Stadion Tournee in eine dritte Runde!
Was das bedeutet, konnte man in diesem Jahr bereits in vielen Zeitungen des Landes nachlesen: eine ...
Bühnenkonstruktion, die auch schon mal ein Stadiondach überragt, die Funken und Flammen schlagende Show, die perfekt eingespielte Band, der Humor und das Pathos einer Rammstein-Inszenierung – all das ist in dieser Art, Größe und Qualität in der Musiklandschaft einzigartig. Da ist es nur folgerichtig, dass Rammstein allen Fans und denen, die es noch werden wollen, neue Gelegenheiten bieten, ihre „gigantische Show“ (Rolling Stone) live zu erleben, die mit „sehr viel Feuerwerk, viel Knall und Rauch“ (Süddeutsche Zeitung) die europäischen „Stadien beben“ (Nordkurier) lässt.
Um möglichst vielen Fans die Gelegenheit zu geben, Tickets zu fairen Preisen zu erwerben, bitten wir Folgendes zu beachten:
Alle Informationen zu legitimierten Vorverkaufsseiten für den offiziellen Vorverkauf finden sich unter rammstein.com/tickets. Bei allen anderen Ticketanbietenden, die Rammstein- Tickets zum Kauf anbieten, handelt es sich um NICHT AUTORISIERTE Händler*innen. Rammstein-Tickets, die von nicht autorisierten Händler*innen erworben werden, berechtigen nicht zum Eintritt.
Wir empfehlen allen Ticket-Interessent*innen, sich bereits im Vorfeld bei eventim.com/rammstein ein Kund*innenkonto anzulegen, um später, bei Beginn des Vorverkaufes, den Bestellprozess schneller abschließen zu können.
Eine Personalisierung der Tickets findet länderabhängig statt (für die Konzerte in Deutschland sind sämtliche Tickets personalisiert). „Personalisiert“ bedeutet, dass jedes Ticket an die Person gebunden ist, die namentlich auf dem Ticket erwähnt ist.
In Deutschland können pro Kund*in maximal sechs (6) Tickets pro Show erworben werden, inklusive Fanclub-Vorverkauf.
Jede Weitergabe der personalisierten Rammstein-Tickets ist untersagt.
Im Falle von Krankheit oder Verhinderung können die über Eventim erworbenen Tickets u.a. im fanSALE auf fansale.de nach Maßgabe der jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB der MCT Agentur GmbH) zurückgegeben werden. Alle Termine der Europa Stadion Tour 2023 finden unter der Leitung der MCT Agentur GmbH statt. Informationen zu allen Shows unter mct-agentur.com.
Support: Abélard
Mi 07. Jun '23 München, Olympiastadion Einlass: 15:30 Beginn: 19:30 |
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Ausverkauft | ||
Do 08. Jun '23 München, Olympiastadion Einlass: 15:30 Beginn: 19:30 |
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Ausverkauft | ||
Sa 10. Jun '23 München, Olympiastadion Einlass: 15:30 Beginn: 19:30 |
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Ausverkauft | ||
So 11. Jun '23 München, Olympiastadion Einlass: 15:30 Beginn: 19:30 |
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Ausverkauft | ||
Sa 15. Jul '23 Berlin, Olympiastadion Einlass: 16:00 Beginn: 19:30 |
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Ausverkauft | ||
So 16. Jul '23 Berlin, Olympiastadion Einlass: 16:00 Beginn: 19:30 |
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Ausverkauft | ||
Di 18. Jul '23 Berlin, Olympiastadion Einlass: 16:00 Beginn: 19:30 |
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Ausverkauft |
Mi 07.Jun '23
München, Olympiastadion
Einlass: 15:30 Beginn: 19:30
78,25 - 145,35 €
Ausverkauft
Do 08.Jun '23
München, Olympiastadion
Einlass: 15:30 Beginn: 19:30
78,25 - 145,35 €
Ausverkauft
Sa 10.Jun '23
München, Olympiastadion
Einlass: 15:30 Beginn: 19:30
78,25 - 145,35 €
Ausverkauft
So 11.Jun '23
München, Olympiastadion
Einlass: 15:30 Beginn: 19:30
78,25 - 145,35 €
Ausverkauft
Sa 15.Jul '23
Berlin, Olympiastadion
Einlass: 16:00 Beginn: 19:30
80,00 - 147,10 €
Ausverkauft
So 16.Jul '23
Berlin, Olympiastadion
Einlass: 16:00 Beginn: 19:30
80,00 - 147,10 €
Ausverkauft
Di 18.Jul '23
Berlin, Olympiastadion
Einlass: 16:00 Beginn: 19:30
80,00 - 147,10 €
Ausverkauft
“Mit 6abotage biete ich eine viel engere menschliche Begegnung als zuvor. Weniger sperrig, agiler und auf das Minimum reduziert. Während es mir früher darum ging, sicherere Räume zu schaffen, in denen wir gemeinsam ...
allein und still sein können, ist es für mich heute wichtiger denn je, im kontinuierlichen Austausch miteinander zu stehen, einander zu hören und einander zuzuhören. Für viele von uns hat sich viel verändert. Einiges zum Besseren, vieles zum Schlechteren. Und während Verwirrung und Angst wesentliche Bestandteile der Heilung sein können, sind Spaltung und Spannung dies normalerweise nicht. Mit nichts mehr zu verlieren, lade ich uns ein, zusammenzukommen, um zusammen zu bleiben.” - Dillon
Ihr viertes und vielleicht kühnstes Albumprojekt, 6abotage, ist Dillons erster Longplayer seit dem 2017 erschienenen Album Kind. Von Dillon selbst als "Liebesbrief, Hilfeschrei und Konsequenz in einem" beschrieben, ist 6abotage die kompromisslose Manifestation ihres Ausflugs mit dem Künstler und Produzenten Alexis Troy. Gemeinsam haben Dillon und Troy ein textlich und klanglich fesselndes, genreübergreifendes Werk geschaffen.
Die unverwechselbare Schmerzhaftigkeit in Dillons Stimme, umgeben von und eingebettet in Troys entschlossener und zuweilen fast cinematischer Produktion, setzt sich über alle Genre-Klischees hinweg. Geschrieben, produziert und aufgenommen in völliger Isolation, spiegelt 6abotage den heutigen Zeitgeist wider. Es ist verwundet und verzweifelt, aber auch beruhigend und hingebungsvoll.
6abotage ist gelungener Protest. Ein starker Protest gegen Klischees und Vorurteile. Protest gegen übermäßiges Leiden. Protest für Selbstliebe. Protest für Geduld und Verletzlichkeit. Ein Protest für Vergebung und Wachstum.
ByteFM, Kulturnews, Musikexpress & Bedroomdisco präsentieren 6abotage
Special Guest: Nalan
Fr 09. Jun '23 Leipzig, Täubchenthal Einlass: 18:00 Beginn: 19:00 |
38,95 € Tickets kaufen |
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Verlegt vom 26.11.2022 | ||
Sa 10. Jun '23 Hamburg, Mojo Club Einlass: 19:00 Beginn: 20:00 |
38,95 € Tickets kaufen |
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Verlegt vom 22.11.2022 | ||
So 11. Jun '23 Berlin, Heimathafen Neukölln Einlass: 20:00 Beginn: 21:00 |
38,95 € Tickets kaufen |
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Verlegt vom 29.11.2022 | ||
Mo 12. Jun '23 Köln, Gloria Theater Einlass: 19:00 Beginn: 20:00 |
38,95 € Tickets kaufen |
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Verlegt vom 23.11.2022 | ||
Di 13. Jun '23 München, Technikum Einlass: 19:00 Beginn: 20:00 |
38,95 € Tickets kaufen |
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Verlegt vom 30.11.2022 von der Freiheitshalle |
Fr 09.Jun '23
Leipzig, Täubchenthal
Einlass: 18:00 Beginn: 19:00
38,95 €
Verlegt vom 26.11.2022
Sa 10.Jun '23
Hamburg, Mojo Club
Einlass: 19:00 Beginn: 20:00
38,95 €
Verlegt vom 22.11.2022
So 11.Jun '23
Berlin, Heimathafen Neukölln
Einlass: 20:00 Beginn: 21:00
38,95 €
Verlegt vom 29.11.2022
Mo 12.Jun '23
Köln, Gloria Theater
Einlass: 19:00 Beginn: 20:00
38,95 €
Verlegt vom 23.11.2022
Di 13.Jun '23
München, Technikum
Einlass: 19:00 Beginn: 20:00
38,95 €
Verlegt vom 30.11.2022 von der Freiheitshalle
Wir hoffen auf laue, sommerliche Abende, wenn Jack Johnson im Juni 2023 auf Deutschlandtournee kommen wird. Nicht nur, weil der wohl entspannteste Singer-Songwriter der letzten Dekade bei warmen Temperaturen seine Heimat ...
Hawaii vermutlich weniger vermisst, sondern auch weil ein schöner Sonnenuntergang perfekt zu den Locations passt, die Johnson ausgewählt hat.
Nach ausverkauften Konzerten in den USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Chile und Brasilien bringt der amerikanische Singer-Songwriter, Surfer und Umweltschützer Jack Johnson seine wunderschön gestalteten Melodien und beruhigenden, von den Inseln inspirierten Vocals zurück nach Deutschland für drei Shows im Juni 2023.
Zuletzt erschien in diesem Sommer das Album „Meet The Moonlight“, auf dem Johnson mit präzisem Blick die Bruchstellen unserer Gesellschaft abtastet und versucht, eine Balance zwischen Natur und Fortschritt auszuloten. Das wurde besonders in der Lead-Single „One Step Ahead“ deutlich. Johnson sagte dazu: „Wir sind als Gesellschaft an einem Punkt angelangt, an dem sich die menschliche Natur nicht groß geändert hat, aber die Technologie um uns herum hat sich dramatisch verändert. Wir sind an diesem gefährlichen Punkt, an dem die extremsten und sensationellsten Meinungen das Potenzial haben, von so vielen Menschen gehört zu werden.“ Im Refrain handelt es davon, „dass wir versuchen, in dem Lärm ruhig zu atmen und zu einem friedlicheren Ort zu gelangen.“ Auch wenn er das vielleicht gar nicht vorhatte, beschreibt damit Jack Johnson auch sehr gut die magische Kraft seiner Musik – und seiner Konzerte.
Das Album wurde von Blake Mills (Alabama Shakes, Perfume Genius, Jim James) produziert und sowohl in Los Angeles (in Sound City und EastWest) als auch in The Mango Tree (Johnsons Studio in Hawaii) aufgenommen. Der Entstehungsprozess markiert einen bedeutenden künstlerischen Meilenstein vergangener Arbeiten, der aus einer Eins-zu-Eins-Zusammenarbeit mit Mills (dessen Beiträge alles von Fretless-Gitarre über Moog-Synthesizer bis hin zu Steeldrums umfassten) Gestalt annahm und einen intimen und hochexperimentellen Prozess enthüllte, der das Einbetten Johnsons elegant reduzierter Arrangements mit bezaubernden Klangdetails beinhaltete.
Jack Johnson wuchs mit Surfen und Gitarrespielen an der Nordküste von Oahu, Hawaii, auf. Johnsons Debütalbum „Brushfire Fairytales“ wurde 2001 veröffentlicht. Ein zweites Soloalbum, „On and On“, wurde 2003 veröffentlicht. Zwei Jahre später erreichte seine dritte Solo-Veröffentlichung, „In Between Dreams“, Platz 1 und verkaufte sich über sechs Millionen Mal weltweit. Es enthielt die großen Hits „Better Together“ und „Good People“ sowie die Single „Sitting, Waiting, Wishing“, die Johnson eine Grammy-Nominierung für die beste männliche Pop-Gesangsdarbietung einbrachte. Johnson lieferte auch den Soundtrack für die Verfilmung von „Coco, der neugierige Affe“, die seine Musik einem noch breiteren Publikum zugänglich machte. 2008 debütierte „Sleep Through The Static“ auf Platz 1 der US-Albumcharts. Jedes nachfolgende Album hat einen #1-Song in den Adult Album Alternative Charts, wobei Johnson den Rekord für die Gesamtzahl #1 hält. Seit 2001 hat Johnson acht Studioalben und zwei Live-Alben veröffentlicht, die sich weltweit über 25 Millionen Mal verkauft haben, und seine Songs wurden über 6 Milliarden Mal gestreamt.
Johnson ist auch dafür bekannt, seine Bekanntheit zu nutzen, um Umweltaktivismus zu fördern. Sein Label Brushfire Records und seine Tour-Crew sind führend in der Ökologisierung der Musikindustrie und sein soziales Aktionsnetzwerk All At Once inspiriert Fans dazu, sich in ihrer lokalen und globalen Community zu engagieren. Jack gründete mit seiner Frau Kim die Kokua Hawai?i Foundation zur Unterstützung der Umwelterziehung in Hawaiis Schulen und Gemeinden, sowie die Johnson Ohana Foundation zur Förderung der Umwelt-, Kunst- und Musikerziehung weltweit. Die Erlöse aus diesen Alben und Tourgewinnen sowie Johnsons persönliche Wohltätigkeitsaktivitäten haben dazu geführt, dass seit 2001 über 37 Millionen US-Dollar für wohltätige Zwecke gespendet wurden. Die Meet The Moonlight World Tour arbeitet eng mit Veranstaltungsorten zusammen, um Nachhaltigkeit zu fördern, einschließlich Energieeinsparung, Beschaffung lokaler Lebensmittel und Plastik-freie Initiativen, darunter wiederverwendbare Modelle und Wassernachfüllstationen. Zusätzlich zu den Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks der Tour unterstützt 1 Euro Ihres Ticketkaufs lokale Klimaschutzmaßnahmen. Erfahren Sie mehr über seine Nachhaltigkeitsbestrebungen auf: https://jackjohnsonmusic.com/greening/2022
Kulturnews, GALORE Interviews präsentieren
Meet The Moonlight Tour | Support: Subatomic Sound System
So 11. Jun '23 Hamburg, Stadtpark Open Air Einlass: 17:30 Beginn: 18:45 |
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Ausverkauft | ||
Di 13. Jun '23 Köln, Tanzbrunnen Einlass: 17:30 Beginn: 18:30 |
59,75 € Tickets kaufen |
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Fr 16. Jun '23 Berlin, Zitadelle Einlass: 17:30 Beginn: 18:30 |
61,25 € Tickets kaufen |
So 11.Jun '23
Hamburg, Stadtpark Open Air
Einlass: 17:30 Beginn: 18:45
60,67 €
Ausverkauft
Di 13.Jun '23
Köln, Tanzbrunnen
Einlass: 17:30 Beginn: 18:30
59,75 €
Fr 16.Jun '23
Berlin, Zitadelle
Einlass: 17:30 Beginn: 18:30
61,25 €
Christine and the Queens hat in den letzten Jahren viele popkulturelle Akzente gesetzt, die ihresgleichen suchen. Der nicht-binäre französische Sänger, Songwriter und Tänzer hat sich kürzlich unter dem Moniker ...
Redcar neu erfunden und mit „Redcar Les Adorables Étoiles“ ein faszinierendes Album veröffentlicht, das übrigens die Musik einer Show gleichen Namens war, bei der Christine and the Queens bzw. Redcar eine Mischung aus Tanz, Konzert und Musical-Erfahrung auf die Bühne brachte.
Jetzt hat Christine and the Queens unter dem alten Namen eine neue Platte angekündigt: Im Juni erscheint „PARANOÏA, ANGELS, TRUE LOVE“. Schon jetzt kursiert als Vorgeschmack die Single „To be honest“. Beide Projekte gehören eng zusammen, meint Chris selbst: “Taking inspiration from the glorious dramaturgy of Tony Kushner’s iconic play, Angels in America, Redcar felt colourful and absurd like Prior sent to his insane dream-space. The follow-up PARANOÏA, ANGELS, TRUE LOVE is a key towards heart-opening transformation, a prayer towards the self - the one that breathes through all the loves it is made of. A resting in true love.”
Wir freuen uns sehr, dass dieser Ausnahmekünstler mit seiner besonderen Performance und Präsenz dieses Jahr auf der „PARANOÏA, ANGELS, TRUE LOVE“- Tour für einen Abend in der Verti Music Hall in Berlin Halt machen wird.
piranha / START präsentieren
PARANOÏA, ANGELS, TRUE LOVE
Do 14. Sep '23 Berlin, Verti Music Hall Einlass: 18:30 Beginn: 20:00 |
45,55 - 47,75 € Tickets kaufen |
Do 14.Sep '23
Berlin, Verti Music Hall
Einlass: 18:30 Beginn: 20:00
45,55 - 47,75 €
Wenn man versucht, die Stimme des US-amerikanischen Sängers und Songwriters Charley Crockett zu beschreiben, muss man sich mit einigen waghalsigen Formulierungen messen. Das Wall Street Journal schrieb zum Beispiel: ...
„Mr. Crocketts einzigartige Stimmfarbe besteht zu einem Drittel aus Ernest Tubb Honky-Tonk mit etwas abgehackter Diktion, zu einem Drittel aus Bill Withers, der leise und gefühlvoll croont und zu einem Drittel aus jazzigem French Quarter Second-Line-Swagger.“ Besser kann man es nun wirklich nicht schreiben – denken wir.
Charley Crockett ist einer der erfolgreichsten Musiker im Country & Western Genre, das bleibt unbestritten. Crockett speist seinen erdigen Sound nämlich ebenso aus Blues, Soul, Cajun, R'n'B und passenden anderen Teilen der American Roots Music. Zuletzt erschien im Herbst 2022 sein Album „The Man From Waco“, das vom US Rolling Stone zum zweitbesten Country und Americana Album des Jahres gekürt wurde. Crockett spielte es unter der Ägide des Produzenten Bruce Robison (Faith Hill, The Chicks, Tim McGraw) in großen Teilen mit seiner Band The Blue Drifters live ein. Die meisten Songs sind One-Takes mit minimalen Overdubs. Crockett sagt dazu: „Die Magie liegt in den Performances dieser Aufnahmen. Das war es, was Bruce machen wollte, das war es, was ich machen wollte. Als wir fertig waren, sagte ich: 'Das sind Masters, keine Demos.‘“
Dass Charley Crockett Europa bereist, passiert gar nicht so oft, deshalb freuen wir uns auf diese besondere Tournee. Er sagt dazu: “Europe is a continent. Seems like I've been there a time or two. It’s a long way from Texas, I’ll tell you that much. I figure we got an obligation to get over there every now and again to show them a culture they ain’t too likely to see up close”. Dieses Zitat muss man sich am besten in diesem herrlichen “Texas snarl” in der Stimme denken, der auch seine Songs ausmacht.
Im Herbst wird Charley Crockett für uns seine Songs live in Deutschland performen.
Classic Rock, MusikBlog & ByteFM präsentieren
Fr 15. Sep '23 Hamburg, Mojo Club Einlass: 18:30 Beginn: 19:30 |
32,35 € Tickets kaufen |
So 17. Sep '23 Frankfurt, Batschkapp Einlass: 19:00 Beginn: 20:00 |
32,35 € Tickets kaufen |
Mo 18. Sep '23 Berlin, Metropol Einlass: 19:00 Beginn: 20:00 |
32,35 € Tickets kaufen |
Fr 15.Sep '23
Hamburg, Mojo Club
Einlass: 18:30 Beginn: 19:30
32,35 €
So 17.Sep '23
Frankfurt, Batschkapp
Einlass: 19:00 Beginn: 20:00
32,35 €
Mo 18.Sep '23
Berlin, Metropol
Einlass: 19:00 Beginn: 20:00
32,35 €
Der französische Komponist und Musiker Flavien Berger hat erst kürzlich sein neues Album „Dans cent ans“ veröffentlicht, mit dem er eine Trilogie abschließt, die mit „Léviathan“ und „Contre-Temps“ ihren ...
Anfang nahm.
Schon der erste Song der Platte „Les yeux, le reste“ zeigt die hohe Kunst dieses Mannes: wie er elektronische Einflüsse mit filigranem Songwriter-Pop, Chanson-Anleihen und seinen poetischen französischen Texten verbindet – das hat einerseits Klasse und ist zugleich immer wieder überraschend. Der 15-minütige Titeltrack zum Beispiel beginnt als sphärische Ambient-Nummer, wird für eine Strophe zur traurigen Ballade, bringt nach fünf Minuten auf einmal Chorgesänge ins Spiel und wird dann nicht kirchentauglich, wie man vermuten würde, sondern: clubtauglich. Dass sich all seine Songs durch eine besondere Atmosphäre auszeichnen, kommt ebenfalls nicht von ungefähr: Flavien Berger komponiert nämlich regelmäßig Filmmusik, was er damals sicher auch nicht zu hoffen gewagt hätte, als er im Teenageralter mit dem Programm Music 2000 auf der Playstation 2 seine ersten Songs komponierte.
Zu Uni-Zeiten machte Flavien Berger dann die Soundtracks zu den Performances des Kunst-Kollektiv „Sin“, bevor er sich traute eigene Songs zu schreiben und aufzunehmen. In einem Interview sagte er mal: „Meine Musik kann manchmal sehr romantisch sein. Ich glaube das ist der französische Blick auf die Welt.“
Live schafft es Flavien Berger immer wieder, die Menschen in den Bann zu ziehen. „Ich liebe es vor Leuten zu spielen, die mich nicht kennen“, sagt Berger – und vielleicht ist das der Grund, warum seine Shows immer sehr leidenschaftlich und besonders geraten: Weil er alles dafür tut, jeden und jede im Publikum von seiner sphärischen Musik zu überzeugen. In Deutschland hat man im November die Chance, Flavien Berger live zu erleben. Neben seiner Show im Bahnhof Pauli, spielt er am 2. November auf dem Pitchfork Music Festival Berlin.
ByteFM & What The France präsentieren
Mi 01. Nov '23 Hamburg, Bahnhof Pauli Einlass: 20:00 Beginn: 21:00 |
27,10 € Tickets kaufen |
Mi 01.Nov '23
Hamburg, Bahnhof Pauli
Einlass: 20:00 Beginn: 21:00
27,10 €
Pitchfork, die “most trusted voice in music“, kündigt heute die Wiederkehr des Pitchfork Music Festival Berlin an. Diesmal vom 1. bis 5. November – mehrere Konzerte in ausgewählten Locations. Seit 2006 kommen ...
Musikenthusiast*innen aus aller Welt zu den von Pitchfork kuratierten Musikfestivals in Chicago und Paris. Seit 2020 ist neben London auch Berlin auf der Pitchfork-Landkarte.
Die erste Ankündigungswelle beinhaltet Armand Hammer, Dudu Tassa & Jonny Greenwood, Fazerdaze, Flavien Berger, Ghostly Kisses, Hagop Tchaparian, Mandy,Indiana, MAVI, MIKE, MorMor, Mykki Blanco, Nabihah Iqbal, Porridge Radio, Sweeping Promises, Water From Your Eyes, Weval, Youth Lagoon.
Für das Pitchfork Music Festival Berlin 2023 hat man wie schon in den letzten Jahren Innovator*innen, kommende Stars und Kultfiguren versammelt, um Berlins Status als eine der wichtigsten Städte für die Underground Kultur zu feiern. Musikalisch wird es so vielfältig wie aufregend – und auch die Locations wie der Zenner, das Astra Kulturhaus, die Betonhalle im silent green Kulturquartier oder der Festsaal Kreuzberg sind handverlesen.
Schon die erste Bestätigungswelle verspricht spannende Abende: So wird zum Beispiel, der gefeierte israelische Sänger, Musiker und Produzent Dudu Tassa mit dem preisgekrönten Komponisten und Gitarristen Jonny Greenwood (Radiohead, The Smile) zusammen performen. Rapper, Dichter, Performance Artist und Aktivist Mykki Blanco wird seine Vision von queerer Rapmusik darbieten, während die Band Porridge Radio als neue vitale Stimme, sowie spannende Kreuzung aus Art-Rock und Post-Punk ebenfalls ein Grund zur Vorfreude ist. Außerdem ist nach längerer Abwesenheit Youth Lagoon mit von der Partie, dessen kommendes Album “Heaven Is a Junkyard“ als eine Erzählung zwischen Liebe, Drogen, Geschichten und Wundern eingeordnet werden kann. Wer es experimentell mag, sollte zusätzlich die aus Manchester stammende Band Mandy, Indiana auschecken.
ExBerliner, TipBerlin & FluxFM präsentieren
Do 02. Nov '23 Berlin, Zenner Beginn: 20:00 |
27,10 € Tickets kaufen |
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Flavien Berger + Ghostly Kisses | ||
Do 02. Nov '23 Berlin, Astra Kulturhaus Beginn: 20:00 |
36,75 € Tickets kaufen |
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Dudu Tassa & Jonny Greenwood + Hagop Tchaparian | ||
Fr 03. Nov '23 Berlin, Zenner Beginn: 20:00 |
24,90 € Tickets kaufen |
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Fazerdaze + Water From Your Eyes | ||
Sa 04. Nov '23 Berlin, silent green / Betonhalle Beginn: 19:30 |
34,55 € Tickets kaufen |
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Mykki Blanco + MorMor + MAVI | ||
Sa 04. Nov '23 Berlin, Festsaal Kreuzberg Beginn: 20:00 |
34,55 € Tickets kaufen |
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Youth Lagoon + Nabihah Iqbal + Sweeping Promises | ||
So 05. Nov '23 Berlin, Zenner Beginn: 20:00 |
27,10 € Tickets kaufen |
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MIKE + Armand Hammer | ||
So 05. Nov '23 Berlin, silent green / Betonhalle Beginn: 20:00 |
34,55 € Tickets kaufen |
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Weval + TBA | ||
So 05. Nov '23 Berlin, Festsaal Kreuzberg Beginn: 20:00 |
32,35 € Tickets kaufen |
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Porridge Radio + Mandy, Indiana |
Do 02.Nov '23
Berlin, Zenner
Beginn: 20:00
27,10 €
Flavien Berger + Ghostly Kisses
Do 02.Nov '23
Berlin, Astra Kulturhaus
Beginn: 20:00
36,75 €
Dudu Tassa & Jonny Greenwood + Hagop Tchaparian
Fr 03.Nov '23
Berlin, Zenner
Beginn: 20:00
24,90 €
Fazerdaze + Water From Your Eyes
Sa 04.Nov '23
Berlin, silent green / Betonhalle
Beginn: 19:30
34,55 €
Mykki Blanco + MorMor + MAVI
Sa 04.Nov '23
Berlin, Festsaal Kreuzberg
Beginn: 20:00
34,55 €
Youth Lagoon + Nabihah Iqbal + Sweeping Promises
So 05.Nov '23
Berlin, Zenner
Beginn: 20:00
27,10 €
MIKE + Armand Hammer
So 05.Nov '23
Berlin, silent green / Betonhalle
Beginn: 20:00
34,55 €
Weval + TBA
So 05.Nov '23
Berlin, Festsaal Kreuzberg
Beginn: 20:00
32,35 €
Porridge Radio + Mandy, Indiana
Im Titelsong des neuen Albums „IRL“, das am 14. Juli erscheint, singt Mahalia: „Don’t get me wrong now this was never easy / I remember when I was 13 with a big dream.“ Eine Schlüsselzeile, die man vor allem ...
versteht, wenn man weiß, dass die britische Sängerin in dem Alter ihren ersten Major-Deal unterschrieb. Richtig in Schwung kam Mahalias Karriere mit „Sober“ aus dem Jahr 2017, das sie bei einer „Colors“ Session performte, die prompt viral ging. Während ihre erste Songsammlung „Diary Of Me“ 2016 noch eher auf Songwriterinnen-Vibes setzte, ging sie nach der „Colors“ Session immer mehr in Richtung eines alternativen, emotionalen, empowernden R’n’B. Der fand schon 2019 auf „Love And Compromise“ in Songs wie „I Wish I Missed My Ex“, „Simmer“ (feat. Burna Boy) und „What You Did“ (feat. Ella Mai) zur Perfektion. Auch live sieht man das, was man beim Hören ihrer Songs spürt: Mahalia ist mittlerweile eine Künstlerin, die ganz genau weiß, was sie will. Sie ist sich ihrer einzigartigen Stimme sicher und sie schafft es in ihren Songtexten zugleich inspirierend stark und verletzlich zu wirken. Auch die aktuelle Single „Terms And Conditions“ unterstreicht das. Im Text klärt sie schon vor der Beziehung die Fronten: „If you want the position / These are my terms and conditions“, heißt es und gleich zu Beginn des Songs: „If you want my love / Then let's discuss / The man you're required to be.
Die Single wird auch Teil des neuen Albums „IRL“ sein, das Mahalia im November live vorstellen wird. Dazu verriet Mahalia schon mal folgendes: "Das Album ist eine ehrliche Reflexion über die persönlichen Reisen, die ich hinter mir habe und eine Feier für alle, die mich dorthin gebracht haben. Es gibt Namen und Familienmitglieder, die ich erwähne, weil sie alle dazu beigetragen haben, mich zu dem zu machen, was ich bin. Ich bin so stolz auf dieses Projekt und darauf, wie sehr ich mich selbst herausgefordert habe, diese Geschichten einfach herauszulassen.“
rausgegangen & DIFFUS Magazin präsentieren
In Real Life
Sa 04. Nov '23 Köln, Gebäude 9 Einlass: 19:00 Beginn: 20:00 |
32,35 € Tickets kaufen |
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Vorverkaufsstart 19. Mai 10:00 Uhr | ||
Di 07. Nov '23 Berlin, Columbia Theater Einlass: 19:00 Beginn: 20:00 |
32,35 € Tickets kaufen |
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Vorverkaufsstart 19. Mai 10:00 Uhr |
Sa 04.Nov '23
Köln, Gebäude 9
Einlass: 19:00 Beginn: 20:00
32,35 €
Vorverkaufsstart 19. Mai 10:00 Uhr
Di 07.Nov '23
Berlin, Columbia Theater
Einlass: 19:00 Beginn: 20:00
32,35 €
Vorverkaufsstart 19. Mai 10:00 Uhr
Cornucopia wurde nach Björks letztem Album "Utopia" als Residency-Show im New Yorker The Shed konzipiert und erhielt hervorragende Kritiken. Der Rolling Stone kommentierte, es sei ein "Spektakel aus innovativem Sound ...
und Bild". Bei der neuen Cornucopia-Show handelt es sich um die ursprüngliche Bühnenshow mit ihrem Musikkatalog, die um die Musik ihres aktuellen, für einen Grammy nominierten Albums "Fossora" ergänzt wurde.
"Cornucopia war immer als Welt für Utopia und das darauffolgende Album gedacht, dass jetzt unter dem Namen "Fossora" erschienen ist. Ich freue mich also sehr darauf, dass diese beiden Welten in diesem Herbst in Europa aufeinandertreffen." - Björk
Cornucopia umfasst digitale Visuals des Medienkünstlers Tobias Gremmler, Andy Huang, Nick Knight, M/M, ein Bühnenbild von Chiara Stephenson, das Flötenseptett Viibra, Klarinettisten, einen Harfenspieler, Percussions, Elektronik und eine Reihe von maßgeschneiderten Instrumenten, die in das innovative Surround-Sound-Bühnendesign integriert sind, einschließlich einer speziellen Hallkammer.
Musikexpress, Kulturnews & Pitchfork präsentieren
Cornucopia
Di 21. Nov '23 Hamburg, Barclays Arena Einlass: 18:00 Beginn: 20:00 |
76,20 - 109,20 € Tickets kaufen |
Fr 24. Nov '23 Leipzig, QUARTERBACK Immobilien ARENA Einlass: 18:00 Beginn: 20:00 |
76,37 - 103,87 € Tickets kaufen |
Di 21.Nov '23
Hamburg, Barclays Arena
Einlass: 18:00 Beginn: 20:00
76,20 - 109,20 €
Fr 24.Nov '23
Leipzig, QUARTERBACK Immobilien ARENA
Einlass: 18:00 Beginn: 20:00
76,37 - 103,87 €
Vor über 35 Jahren gründeten wir MCT, weil wir Konzerte liebten. Das gilt bis heute. Wir arbeiten erfolgreich mit Größen der Popmusik zusammen und entdecken ständig neue Künstler, die wir auf die Bühne bringen.
Wir sind der Meinung, dass Konzerte bezahlbar bleiben müssen. MCT setzt sich deswegen für faire, transparente Ticketpreise und den Kampf gegen Schwarzmarkthändler ein.
In den vergangenen Jahrzehnten hat MCT Erfahrungen mit den unterschiedlichsten Bands und Veranstaltungsorten gesammelt. Unser Team besteht aus Fachfrauen und Fachmännern, die mit Herzblut Konzerte veranstalten und keine Scheu vor organisatorischen Herausforderungen haben.
Wir erledigen alles, was für ein gutes Konzert nötig ist: von den amtlichen Genehmigungen bis zur Sicherheit, der Werbung und der korrekten Abrechnung.
Seit 1984 veranstalten wir Konzerte und Tourneen jeder Größenordnung in Deutschland. Wir buchen unseren Bands die Locations, die am besten zu ihnen passen. Das kann ein Stadion für Zehntausende Menschen sein oder auch ein Underground-Club.
MCT ist auch als Agentur tätig – in Europa und dem Rest der Welt. Zudem managen, repräsentieren und beraten wir Künstler*innen.
ANDREAS MÜHE, www.andreasmuehe.com
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DIE ANTWOORD, www.dieantwoord.com
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YASMINE HAMDAN, www.yasminehamdan.com
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DINOS CHAPMAN, www.dinoschapman.com
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GUSGUS, www.gusgus.com
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RAMMSTEIN, Europe Stadium Tour 2023, www.rammstein.com
Gaddafi Gals, www.facebook.com/GADDAFIGALS/
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MCT Agentur GmbH
Strausberger Platz 2, 10243 Berlin
Tel.: +49 30 5363 8200 Fax: +49 30 5363 8222
Email: hartmann@mct-agentur.com
Geschäftsführer: Scumeck Sabottka
Prokuristinnen: Asita Sadeghian, Kristin Schulz
Verantwortliche Redaktion: Lena Meßmer
Registergericht: Amtsgericht Berlin, HRB: 65613
Umsatzsteuer ID-Nr.: DE 193584345
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Wasted Management, Sibylle Breitbach
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Text & Content Master: MCT Agentur GmbH (V.i.s.d.P)
Programmierung, Datenbank, Hosting: O&O Services GmbH
Konzept & Design: Jan Rikus Hillmann, burningbluesoul
Redaktion: Fabian Dietrich
Photos: Bernie DeChant
Videos: Dennis Dirksen
Wir betonen ausdrücklich, dass die MCT Agentur GmbH keinen Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt der Seiten hat, auf die verlinkt wird.
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Konzerte (Tanzveranstaltung en) bis Mitternacht ohne Begleitung Erwachsener besuchen - für jüngere gelten nur in Ausnahmefällen Sonderregelungen. Hier ein entsprechender Auszug aus dem Jugendschutzgesetz:
§ 5 Tanzveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstleris chen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.
(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.
Erziehungsbeauftragung (PDF, deutsch)
Erziehungsbeauftragung (PDF, englisch)
1. ÜBERBLICK
Diese Datenschutzerklärung gilt für die Datenverarbeitung durch die MCT Agentur GmbH ("Verantwortlicher", "wir" oder "uns"). Sie informiert dich über die Art, den Umfang und die Zwecke der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung sogenannter personenbezogenen Daten, die bei der Nutzung der durch uns angebotenen Dienste (z.B. Anmeldung für unseren Newsletter, Kauf eines Tickets für eine unserer Veranstaltungen) anfallen.2. NAME UND KONTAKTDATEN DES FÜR DIE VERARBEITUNG VERANTWORTLICHEN UND DES DATEN-SCHUTZBEAUFTRAGTEN
Verantwortliche Stelle ist die MCT Agentur GmbH, Strausberger Platz 2, 10243 Berlin, Tel.: +49 30 5363 8200, Fax: +49 30 5363 8222, E-Mail: hartmann@mct-agentur.com.3. ZWECKE DER DATENVERARBEITUNG, RECHTSGRUNDLAGEN UND BERECHTIGTE INTERESSEN, DIE VON UNS ODER EINEM DRITTEN VERFOLGT WERDEN, SOWIE KATEGORIEN VON EMPFÄNGERN
3.1. Informatorische Nutzung unserer Website
Beim Aufrufen unserer Website werden durch den auf deinem Endgerät zum Einsatz kommenden Browser automatisch Informationen an den Server unserer Website gesendet und temporär in sog. Log-Files gespeichert. Hierauf haben wir keinen Einfluss. Folgende Informationen werden dabei auch ohne dein Zutun erfasst und bis zur automatischen Löschung gespeichert:3.2. Datenverarbeitung beim Kauf von Tickets
Im Zusammenhang mit dem Kauf von Tickets für unsere Veranstaltungen (Bestellung per E-Mail) verarbeiten wir die für den Abschluss und die Abwicklung des Vertrages, einschließlich der Verfolgung von Vertragsverletzungen, erforderlichen Daten. Hierzu zählen:3.3. Datenverarbeitung zu Werbezwecken (Zusendung unseres Newsletters)
Wenn du uns hierzu deine Einwilligung erteilt hast, verwenden wir deinen Namen und deine E-Mail-Adresse dazu, dir unseren Newsletter für den „MCT Ticket Shop“ oder einen unserer anderen Ticketshops auf tickets.de mit Informationen zu unseren Veranstaltungen zuzusenden.3.4. Pressebereich unserer Website
Um den Pressebereich unserer Website nutzen zu können, benötigst du von uns einen Medienzugang, den du per E-Mail bei uns beantragen kannst. Wir erheben dazu deinen Namen, deine E-Mail-Adresse und ggf. einen Nachweis über deine Journalisten- bzw. Pressetätigkeit. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse an der Verarbeitung deiner Daten folgt daraus, dass der Pressebereich unserer Website mit den dort bestehenden Downloadmöglichkeiten aus rechtlichen Gründen nur Journalisten und Pressevertretern zur Verfügung gestellt werden kann.3.5. ONLINEAUFTRITT UND WEBSITEOPTIMIERUNG
3.5.1. Einbindung von Videos
Für die Einbindung von Videos auf unserer Website nutzen wir die Anbieter YouTube und Vimeo.3.5.2. Cookies
In dem Pressebereich auf unserer Website setzen wir sogenannte Session-Cookies ein. Diese dienen dazu zu erkennen, dass du dich bereits für den Zugang zu unserem Pressebereich angemeldet hast. Sie werden nach Verlassen unserer Website automatisch gelöscht. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.3.5.3. Informationen zur Webanalyse von etracker
Wir verwenden Dienste der etracker GmbH aus Hamburg, Deutschland (www.etracker.com) zur Analyse von Nutzungsdaten. etracker verwendet standardmäßig keine Cookies. Stimmst du dem Setzen von Analyse-Cookies explizit zu, werden Cookies eingesetzt, die eine statistische Analyse der Nutzung dieser Website durch ihre Besucher sowie die Anzeige nutzungsbezogener Inhalte oder Werbung ermöglichen. Cookies sind kleine Textdateien, die vom Internet Browser auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert werden. etracker Cookies enthalten keine Informationen, die eine Identifikation eines Nutzers ermöglichen.4. EXTERNE DIENSTLEISTER
Teilweise bedienen wir uns zur Verarbeitung deiner Daten externer Dienstleister. Diese wurden von uns sorgfältig ausgewählt und beauftragt, sind an unsere Weisungen ge-bunden und werden regelmäßig kontrolliert. Die externen Dienstleister lassen sich insbesondere folgenden Kategorien zuordnen:5. WIDERRUF DEINER EINWILLIGUNG
Eine Einwilligung zur Verarbeitung deiner Daten kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten bis zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.6. WIDERSPRUCHSRECHT
Unter den Voraussetzungen des Art. 21 Abs. 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, widersprochen werden.7. DEINE WEITEREN RECHTE
Du hast gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der dich betreffenden personenbezogenen Daten:8. BESCHWERDERECHT BEI DER AUFSICHTSBEHÖRDE
Du hast zudem das Recht, dich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung deiner personenbe-zogenen Daten durch uns zu beschweren.9. DATENSICHERHEIT
Wir unterhalten aktuelle technisch-organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, insbesondere zum Schutz deiner personenbezogenen Daten zum Schutz vor Gefahren bei Datenübertragung sowie vor Kenntniserlangung durch Dritte. Diese werden dem aktuellen Stand der Technik entsprechend jeweils angepasst.für Konzertveranstaltungen der MCT Agentur GmbH
1. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSBEZIEHUNGEN
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für
Konzerte, bei denen die MCT Agentur GmbH, Strausberger Platz 2, 10243
Berlin, Geschäftsführer: Scumeck Sabottka, Registergericht: Amtsgericht
Berlin, HRB: 65613 (nachfolgend “wir” oder “MCT”) Konzertveranstalter ist.
Sie regeln die Beziehungen zwischen MCT und den Kartenkäufern (nachfolgend
“Sie” oder “Kunde”). Die AGB sind Bestandteil des Vertrages über den
Erwerb von Konzertkarten (nachfolgend “Tickets”). Für den Fall, dass der
Kunde eigene, anders lautende AGB verwendet, werden diese nicht
Vertragsbestandteil, sofern wir ihnen nicht schriftlich zugestimmt haben.
1.2 Sie als unser Kunde bestätigen mit dem Erwerb eines Tickets, dass Sie
diese AGB zur Kenntnis genommen haben und sie als bindend akzeptieren. Bei
einem Online-Kauf von Tickets erfolgt die Bestätigung durch Anklicken der
Schaltfläche “Ich bestätige außerdem, dass ich die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelesen habe und stimme ihnen zu”.
1.3 Auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände gelten neben diesen AGB auch
die AGB (einschließlich Hausordnung) des jeweiligen Inhabers. Auf diese
wird hingewiesen.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, TICKETKAUFPREIS UND FÄLLIGKEIT, KEIN WIDERRUFSRECHT
UND AUSSCHLUSS VON KINDERN UNTER 6 JAHREN
2.1 Tickets können unmittelbar über einen unserer Vertriebspartner in
Vorverkaufsstellen, über das Internet oder Tickethotlines erworben werden.
Der Verkauf der Tickets wird von unseren Vertriebspartnern im Namen und
auf Rechnung von MCT vermittelt. Die AGB der Vertriebspartner treten neben
diese AGB und sind ebenfalls zu beachten. Im Fall abweichender
Bestimmungen haben die vorliegenden AGB von MCT Vorrang.
2.2 Beim Kauf von Tickets kommt ein Vertrag über den Besuch der
Konzertveranstaltung stets zwischen Ihnen als Kunde und MCT als
Konzertveranstalter zustande. Der Ticketkaufpreis, der sich aus
Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, ÖPNV-Gebühren, Systemgebühr und
sonstigen Gebühren, jeweils inkl. gesetzlicher MwSt, zusammensetzt
(nachfolgend "Ticketkaufpreis"), steht vollständig MCT als
Konzerteranstalter zu. Der Ticketkaufpreis ist nach Vertragsschluss sofort
zur Zahlung fällig, es sei denn, Ihnen wird im Bestellvorgang ein
abweichendes Zahlungsziel genannt.
2.3 Möglicherweise erhebt unser Vertriebsparter weitere Gebühren im
eigenen Namen. Hierauf werden Sie während des Bestellvorgangs hingewiesen.
2.4 Die Tickets verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des
Ticketkaufpreises im alleinigen Eigentum von MCT und berechtigen bis dahin
nicht zum Eintritt in die gebuchte Konzertveranstaltung.
2.5 Der Vertrag über den Besuch eines Konzerts ist ein Vertrag über
Freizeitveranstaltungen, bei dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Sie
können Ihre Willenserklärung bezüglich der Bestellung von Tickets zu
Freizeitveranstaltungen daher nicht widerrufen.
2.6 Der Verkauf von Tickets an Kinder unter sechs (6) Jahren ist
ausgeschlossen. Für sie darf auch nicht als berechtigte Dritte ein Ticket
(mit-)erworben werden. Kindern unter sechs (6) Jahren wird kein Zutritt
zur Konzertveranstaltung gewährt, auch nicht in Begleitung einer
personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
3. GÜLTIGKEIT DER TICKETS
3.1 Ihr Ticket berechtigt jeweils nur eine Person zum Eintritt zur
Konzertveranstaltung. Mit Verlassen des Konzerts bzw. einmaliger
Entwertung (Online-Tickets) verliert das Ticket seine Gültigkeit.
3.2 Eine Mehrfachnutzung des Tickets ist ausdrücklich untersagt.
4. BESONDERE REGELUNGEN WÄHREND DER SARS-COV-2-PANDEMIE ODER ANDERER
PANDEMIEN ODER EPIDEMIEN
4.1 Für den Fall, dass für eine Konzertveranstaltung aufgrund von
Eindämmungsmaßnahmen gegen die SARS-CoV-2-Pandemie (nachfolgend "Corona
Pandemie") oder andere Pandemien oder Epidemien gesetzliche oder
behördliche Vorgaben bestehen oder Maßnahmen zu treffen sind, gelten die
nachstehenden Regelungen:
4.2 Wir behalten uns vor, Zugangsbeschränkungen zu einer
Konzertveranstaltung vorzusehen. Solche Zugangsbeschränkungen können z.B.
ein Impf- oder Genesenennachweis, die Vorlage eines negativen
Testergebnisses oder das Tragen von Masken sein. Diese werden soweit
möglich, spätestens 14 Tage vor Beginn der jeweiligen
Konzertveranstaltung, bekannt gegeben. Bei Nichtbeachtung derartiger
Zugangsbeschränkungen sind wir berechtigt, den betreffenden Besucher von
der Konzertveranstaltung auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung
des Ticketkaufpreises besteht in diesem Fall nicht.
4.3 Der Besuch einer Konzertveranstaltung ist untersagt, wenn der Besucher
an SARS-CoV-2 erkrankt ist, wissentlich Kontakt zu einer positiv
getesteten Person hatte, typische Symptome für eine Infektion mit dem
Coronavirus aufweist oder von gesetzlichen oder behördlichen
Quarantänemaßnahmen betroffen ist. In diesen Fällen besteht ebenfalls kein
Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises. Gleiches gilt für
Infektionen im Rahmen anderer Pandemien oder Epidemien.
4.4 MCT ist zum Zwecke der Einhaltung von behördlich oder gesetzlich
vorgeschriebenen Abstandsflächen bzw. Schutz- und Hygienevorgaben
berechtigt, im Nachhinein Stehplätze in Sitzplätze umzuwandeln bzw. dem
Ticketinhaber abweichende Plätze derselben Kategorie zuzuweisen.
Erstattungsansprüche des Kunden bestehen in diesen Fällen nicht.
4.5 Ferner kann es dazu kommen, dass MCT die ursprünglich für eine
Konzertveranstaltung zugelassene Besucheranzahl reduzieren muss. MCT ist
in diesen Fällen berechtigt, Tickets gegen Rückerstattung des
Ticketkaufpreises (mit Ausnahme der Vorverkaufs- und Systemgebühr) zu
stornieren. MCT wird die zu stornierenden Tickets in einem
diskriminierungsfreien Verfahren auswählen. Schadensersatzansprüche des
Kunden bestehen in den vorgenannten Fällen nicht, es sei denn es liegt ein
Verschulden von MCT vor.
5. VERLEGUNG ODER AUSFALL EINER KONZERTVERANSTALTUNG
5.1 MCT hat das Recht, eine Konzertveranstaltung aus Gründen höherer
Gewalt abzusagen oder zu verlegen. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des
Einflussbereichs einer Partei liegende und von ihr unverschuldete
Ereignis, das eine dem Vertragszweck (Besuch der Konzertveranstaltung)
entsprechende Durchführung dieses Vertrags ganz oder teilweise
ausschließt, wesentlich erschwert oder für eine Partei unzumutbar macht.
Dazu gehören insbesondere aber nicht abschließend, Katastrophenfälle,
Terrorakte (einschließlich der Androhung, der Gefahr oder des begründeten
Verdachts solcher Terrorakte), gewalttätige Ausschreitungen
(einschließlich der Androhung, der Gefahr oder der begründeten Befürchtung
entsprechender Ausschreitungen), Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse,
Epidemien, Pandemien, Feuer, extreme bzw. katastrophenartige
Wetterbedingungen (wie Überschwemmung, Orkan- oder Wirbelstürme), die eine
Gefahr für Leib und Leben der am Konzert Beteiligten darstellen, Unwetter-
und/oder Katastrophenwarnungen, Streiks sowie nicht von der jeweils
betroffenen Partei verschuldete behördliche Verfügungen, insbesondere
aufgrund vorstehender Ereignisse. Als höhere Gewalt gilt auch die Corona
Pandemie. MCT hat das Recht, eine Konzertveranstaltung abzusagen oder zu
verlegen, wenn deren Durchführung behördlich oder gesetzlich untersagt
ist, wenn ein an der Konzertveranstaltung wesentlich Beteiligter auf Grund
von Ein-, und/oder Ausreisebeschränkungen nicht an- und/oder abreisen kann
oder wegen einer Covid-19-Erkrankung, einem Erkrankungsverdacht oder einer
Vorbeugemaßnahme nicht teilnehmen kann.
5.2 Im Falle des ersatzlosen Ausfalls einer Konzertveranstaltung besteht
ein Anspruch auf Erstattung des Ticketkaufpreises. Dieser Anspruch muss
von Ihnen spätestens vier (4) Wochen nach dem entfallenen
Veranstaltungstermin geltend gemacht werden. Sollten Sie aus von Ihnen
nicht vertretbaren Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des
Erstattungsanspruchs gehindert sein – z.B. wegen Krankheit – sind Sie für
das Vorliegen derjenigen Voraussetzungen nachweispflichtig, die das
Nicht-Vertretenmüssen begründen. Im Falle der Verlegung einer
Konzertveranstaltung auf einen Ersatztermin aus Gründen höherer Gewalt
(Ziffer 5.1) behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Eine Rückabwicklung des
Ticketkaufs und Rückerstattung des Ticketkaufpreises infolge der Verlegung
ist nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des neuen Termins ist
Ihnen nachweislich nicht zumutbar, beispielsweise aufgrund einer bereits
gebuchten Reise. Im Falle der Verlegung der Konzertveranstaltung auf einen
Ersatztermin aus sonstigen Gründen ist der Anspruch auf Erstattung des
Ticketkaufpreises spätestens bis 24.00 Uhr des Vortages des Ersatztermins
von Ihnen geltend zu machen. Sollten Sie aus von Ihnen nicht vertretbaren
Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des Erstattungsanspruchs
gehindert sein – z.B. wegen Krankheit – sind Sie für das Vorliegen
derjenigen Voraussetzungen nachweispflichtig, die das
Nicht-Vertretenmüssen begründen.
5.3 Gezahlte Gebühren (Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr, Ziffer 2.2)
werden, außer im Fall von Verschulden von MCT, nicht zurückerstattet.
Gegen den Anspruch auf Rückerstattung der an uns geleisteten Gebühren im
Falle eines Rücktritts vom Veranstaltungsvertrag rechnen wir mit unserem
Anspruch auf Wertersatz in Höhe der Gebühren auf. Denn im Fall eines
Rücktritts sind Sie uns gegenüber verpflichtet, hinsichtlich der von Ihnen
erlangten Vermittlungsleistung beim Ticketkauf durch uns und unseren
Vertriebspartner Wertersatz zu leisten. Gleiches gilt für die Systemgebühr
für die Nutzung des Ticketsystems zur Ausstellung Ihrer Tickets.
5.4 Erhebt unser Vertriebspartner weitere Gebühren im eigenen Namen
(Ziffer 2.3) so richtet sich deren Rückerstattung nach den AGB des
Vertriebspartners.
5.5 Sie haben sich wegen des Anspruchs auf Rückerstattung des
Ticketkaufpreises mit Ausnahme der gezahlten Gebühren an unseren
Vertriebspartner zu wenden, bei dem Sie die Tickets erworben haben. Es sei
denn, unser Vertriebspartner sieht ein anderes Verfahren zur
Rückerstattung vor, erfolgt die Erstattung des Ticketkaufpreises mit
Ausnahme der Vorverkaufsgebühr und der Systemgebühr nur gegen Vorlage der
Tickets im Original. Bei Verlust der Tickets sind weder
Ticketkaufpreiserstattungen noch die Aushändigung von Ersatztickets
möglich.
5.6 Ihre Rechte, sich wegen einer von MCT zu vertretenden
Pflichtverletzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu
lösen oder Schadensersatz zu verlangen, bleiben unberührt. Die
Geltendmachung von Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüchen steht
jedoch unter dem Haftungsvorbehalt der Ziffer 11.
6. LIMITIERTER TICKETERWERB
6.1 Für bestimmte Konzertveranstaltungen ist der Ticketkauf pro Person auf
eine maximale Anzahl von Tickets beschränkt. Die maximale Anzahl von
Tickets wird Ihnen während des Bestellvorgangs angezeigt. Sie dürfen für
diese Konzertveranstaltung, unabhängig von der Anzahl der Kaufvorgänge,
nur diese Anzahl an Tickets erwerben. Über diese Anzahl von Tickets
hinausgehende Kaufvorgänge einer Person oder mehrerer miteinander zum
Zwecke des gewerblichen oder kommerziellen Tickethandels verbundener
Personen, z.B. durch Angabe verschiedener E-Mail-Adressen oder
verschiedener Zahlungsmittel (insbesondere von Prepaid-Kreditkarten, die
für den Zweck eingesetzt werden, mehr als die zulässige Menge an Tickets
zu kaufen) sowie sonstige Umgehungen, sind ausdrücklich untersagt.
6.2 Im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 6.1 gilt Ziffer 10.
7. BESCHRÄNKUNGEN BEIM ERWERB UND DER WEITERGABE VON TICKETS
7.1 Aus Gründen der Fairness, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von
Tickets zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene
Rufbeeinträchtigung von MCT als Konzertveranstalter zu vermeiden, liegt es
im Interesse von MCT, den Erwerb und die Weitergabe von Tickets
einzuschränken. Sie verpflichten sich, die Tickets ausschließlich zum
privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Ihnen ist es insbesondere
untersagt:
(a) Tickets ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von MCT weiterzugeben
oder zu veräußern oder im Namen eines Dritten zu erwerben, wenn dies im
Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit erfolgt,
(b) Tickets im Rahmen von von MCT nicht autorisierten Internetauktionen
zum Verkauf anzubieten,
(c) Tickets ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von MCT an Dritte zu
verkaufen, um Gewinn zu erzielen oder im Namen eines Dritten zu erwerben,
um mit der Vermittlungstätigkeit Gewinn zu erzielen,
(d) Tickets zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus,
Werbegeschenk oder Gewinn oder Teil eines von MCT nicht autorisierten
Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben und/oder zu veräußern,
(e) Tickets vor dem Veranstaltungsort zu verkaufen oder
(f) Tickets unter Einschaltung eines in Ihrem Namen auftretenden
gewerblich oder kommerziell handelnden Dritten als Ihrem Stellvertreter zu
erwerben, es sei denn, dass die an den Dritten hierfür zu zahlenden
Gebühren insgesamt maximal 15% des Ticketkaufpreises (Ziffer 2.2)
betragen.
7.2 Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer
7.1 enthaltenen Verbote kann MCT von Ihnen die Zahlung einer
Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe MCT nach billigem Ermessen festsetzen
kann und die im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann. Die Höhe der
Vertragsstrafe richtet sich im Regelfall nach dem aktuellen Angebots- bzw.
Weiterveräußerungspreis, mindestens jedoch nach dem Ticketkaufpreis der
entgegen Ziffer 7.1 angebotenen oder weitergegebenen Tickets. Die
Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal EUR 7.500,00. Weitergehende
Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeforderungen wegen sonstiger
Verstöße gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe
wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.
7.3 Im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 7.1 f) kommt der Vertrag über
den Besuch der Veranstaltung nicht zustande, da die Stellvertretung in
diesem Fall ausgeschlossen ist. Der bereits gezahlte Ticketkaufpreis
(Ziffer 2.2) mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr und der Systemgebühr wird
Ihnen in diesem Falle zurückerstattet. Ein bereits ausgestelltes Ticket
wird von uns oder unserem Vertriebspartner gesperrt und verliert damit
seine Gültigkeit.
8. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DEN ERWERB PERSONALISIERTER TICKETS
8.1 Für bestimmte Konzertveranstaltungen sind die Tickets personalisiert,
d.h. nur derjenige hat das Recht, Zutritt zur Konzertveranstaltung zu
verlangen, der Inhaber des Besuchsrechts ist. Sein Name ist Bestandteil
des Tickets. Diese Konzertveranstaltungen sind mit einem entsprechenden
Hinweis auf die Personalisierung der Tickets gekennzeichnet bzw. es wird
beim Ticketkauf darauf hingewiesen. Sie verpflichten sich, die Tickets
ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Es gilt
Ziffer 7.1. Der von Ihnen beim Erwerb angegebene Vor- und Nachname wird
auf dem Ticket vermerkt. Sofern die Möglichkeit besteht, mehrere
personalisierte Tickets zu erwerben, werden Sie während des Kaufs
aufgefordert und sind Sie dazu verpflichtet, sofort beim Kauf
wahrheitsgemäß den/die Vor- und Nachnamen sowie die E-Mail-Adresse(n) der
weiteren Person(en) anzugeben, für die die personalisierten Tickets
ausgestellt werden sollen. Das Rechtsgeschäft steht und fällt mit der
fristgerechten sofortigen und wahrheitsgemäßen Angabe der
unterschiedlichen Namen der Ticketinhaber beim Kauf, da die Tickets sofort
im Anschluss auf die im Kaufvorgang von Ihnen angegebenen Namen
ausgestellt werden (“relative Fixschuld”). Ein Verstoß gegen die Pflicht
zur Angabe unterschiedlicher Namen führt bei MCT zu einem erheblichen
Mehraufwand durch spätere Umpersonalisierungs-Anfragen sowie zu Konflikten
bei der Einlasskontrolle. Zudem werden Konzerte als ausverkauft angezeigt,
obwohl MCT bei Verstößen gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher
Namen von den jeweiligen Verträgen zurücktreten kann und dadurch wieder
Plätze verfügbar werden. Müsste MCT Ihnen vor dem Rücktritt zunächst eine
angemessene Frist setzen, ginge dies zu Lasten der anderen Fans und würde
den nicht autorisierten Tickethandel zu überhöhten Preisen begünstigen.
Für den Fall der mehrfachen Nennung desselben Namens beim Kauf entgegen
der vorgenannten Bestimmung behält sich MCT aus den genannten Gründen das
Recht vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer
Fristsetzung bedarf (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Ferner werden Sie dazu
aufgefordert, zu bestätigen, dass Sie berechtigt sind, im Namen von
Dritten das Ticket bzw. die Tickets zu personalisieren. In diesen Fällen
kommt der Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und MCT zustande. Die von
Ihnen benannten weiteren Personen werden durch diesen Vertrag lediglich
begünstigt und erhalten ein eigenes Recht zum Besuch der
Konzertveranstaltung (§§ 328 ff. BGB).
8.2 Eine Berechtigung zum Besuch der Konzertveranstaltung besteht nur auf
der Grundlage des Vertrags, den Sie mit MCT geschlossen haben (Ziffer
2.2). Zudem muss Ihr Name auf dem Ticket vermerkt sein. Aufgrund des
zwischen Ihnen und MCT geschlossenen Vertrags sind Dritte, für die Sie ein
personalisiertes Ticket erworben haben, ebenfalls zum Besuch der
Konzertveranstaltung berechtigt. Der Name dieses Dritten muss auf seinem
Ticket vermerkt sein. Eine Berechtigung zum Besuch der
Konzertveranstaltung besteht außerdem bei Personen, die nach Ziffer 8.4 in
den Vertrag mit MCT eingetreten sind. Der Name dieser Person muss auf
ihrem Ticket vermerkt sein. Voraussetzung für den Besuch der
Konzertveranstaltung ist ferner, dass Sie bzw. die Person, für die Sie das
Ticket gekauft haben oder die nach Ziffer 8.4 in den Vertrag mit MCT
eingetreten ist, sich bei der Einlasskontrolle auf Verlangen mit
Ihrem/seinem gültigen Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte
oder EC-Karte ausweisen kann.
8.3 MCT ist nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Vorlage der
genannten Dokumente zu verlangen, um so die Berechtigung des
Ticketinhabers zu prüfen. MCT wird auch dann seinem Vertragspartner
gegenüber von seiner Leistungspflicht frei, wenn sich eine andere Person
unter Vorlage des Tickets Zugang zur Konzertveranstaltung verschafft. Pro
Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Konzertveranstaltung berechtigt.
8.4 Sie können Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit MCT (und
damit auch das Recht, Zutritt zur Konzertveranstaltung zu verlangen) nur
dadurch auf einen Dritten übertragen, dass der Dritte unter Übernahme
sämtlicher Rechte und Pflichten an Ihrer Stelle in den Vertrag mit MCT
eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung von MCT voraus, die hiermit
unter nachfolgend in Ziffer 8.5 genannten Einschränkungen vorab erteilt
wird.
8.5 Aus Gründen der Fairness, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von
Tickets zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene Rufschädigung
von MCT als Konzertveranstalter zu vermeiden, wird die Zustimmung von MCT
zum Eintritt eines Dritten in den Veranstaltervertrag gemäß Ziffer 8.4 in
den folgenden Fällen nicht erteilt:
(a)bei einer Weitergabe oder Veräußerung von Tickets oder dem Erwerb von
Tickets für einen Dritten, wenn dies im Rahmen einer gewerblichen oder
kommerziellen Tätigkeit erfolgt, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung
von MCT,
(b) bei einer Veräußerung von Tickets im Rahmen von von MCT nicht
autorisierten Internetauktionen,
(c) bei einer Veräußerung von Tickets zu einem Preis, der den
Ticketkaufpreis (Ziffer 2.2) zuzüglich Unkosten, die dem Verkäufer
aufgrund des Erwerbs oder der Weiterveräußerung des Tickets entstanden
sind (maximal jedoch in Höhe von 15% des Ticketkaufpreis (Ziffer 2.2)),
übersteigt,
(d) bei einer Veräußerung von Tickets, um Gewinn zu erzielen oder einem
Erwerb der Tickets im Namen eines Dritten, um mit der
Vermittlungstätigkeit Gewinn zu erzielen,
(e) bei einer Weitergabe und/oder Veräußerung von Tickets zu Zwecken der
Werbung oder Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder Gewinn oder als
Teil eines von MCT nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets, oder
(f) bei einer Veräußerung von Tickets ohne Hinweis auf diese AGB,
insbesondere Ziffer 8.4 und diese Ziffer 8.5.
In diesen Fällen ist sowohl das Angebot als auch eine Weitergabe und/oder
Weiterveräußerung der Tickets untersagt. Ein Verkauf von Tickets vor dem
Veranstaltungsort ist ebenfalls untersagt.
8.6 Im Fall eines Verstoßes gilt außerdem Ziffer 10.
9. ÜBERTRAGUNG UND UMPERSONALISIERUNG PERSONALISIERTER TICKETS
9.1 Vorbehaltlich der Ziffern 8.4 und 8.5, d.h. nur unter der
Voraussetzung, dass der Dritte in den Vertrag mit MCT unter Einschluss
dieser AGB eintritt und MCT hierzu seine Zustimmung erteilt hat, sind Sie
berechtigt, ein von Ihnen erworbenes personalisiertes Ticket, d.h. das
Besuchsrecht, auf einen Dritten zu übertragen. Nach dieser Übertragung (§
398 BGB) muss die Umpersonalisierung des Tickets auf den neuen Inhaber des
Besuchsrechts erfolgen.
9.2 Neben einer solchen Übertragung und Umpersonalisierung steht Ihnen bei
Tickets, die vom System der smart tickets.de Gesellschaft für
Vertriebslösungen mbH ausgestellt wurden, auch die Möglichkeit eines
Verkaufs über die Ticketbörse von smart tickets.de offen (siehe hierzu
Ziffer 8 der smart tickets.de AGB). Die Ausstellung durch das System der
smart tickets.de Gesellschaft für Vertriebslösungen mbH ergibt sich aus
dem Ticket und dort konkret aus dem oben rechts aufgedruckten Logo von
smart tickets.de.
9.3 Für die Umpersonalisierung eines Tickets nach Ziffer 9.1 muss Ihnen
der Name der Person, auf die Sie das Ticket umpersonalisieren lassen
möchten, bekannt sein.
9.4 Die Umpersonalisierung des Tickets erfolgt durch den Vertriebspartner,
bei dem Sie Ihr Ticket erworben haben (Ziffer 2.1).
9.5 Um sicherzustellen, dass Umpersonalisierungen ausschließlich durch den
jeweils Berechtigten erfolgen, müssen Sie sich bei diesem Vertriebspartner
mit einem kopierfähigen amtlichen Ausweisdokument (nicht dem
Personalausweis oder Pass), aus dem die Identität des Ticketinhabers
hervor geht (z.B. Krankenversicherungskarte, Führerschein),
identifizieren. Unser Vertriebspartner prüft anhand des Ausweisdokuments,
ob der auf dem Ticket angegebene Name des Käufers mit dem Namen auf dem
Dokument übereinstimmt. Eine Nutzung Ihrer Daten zu anderen Zwecken als
der Prüfung, ob die Person, die das Ticket umpersonalisieren lassen
möchte, tatsächlich mit dem Ticketkäufer identisch ist, erfolgt nicht.
9.6 Sollten Sie ein Ticket, das Sie für eine andere Person erworben haben
(Ziffer 8.1) umpersonalisieren lassen wollen, werden Sie von unserem
Vertriebspartner aufgefordert, ein kopierfähiges amtliches Ausweisdokument
(nicht den Personalausweis oder Pass) dieser Person vorzulegen, aus dem
die Identität des Ticketinhabers hervor geht (z.B.
Krankenversicherungskarte, Führerschein). Unser Vertriebspartner prüft
anhand des Ausweisdokuments, ob der auf dem Ticket angegebene Name der
Person, für die Sie das Ticket erworben haben, mit dem Namen auf dem
Dokument übereinstimmt. Mit der Zurverfügungstellung des Ausweisdokuments
versichern Sie, dass Sie berechtigt sind, für denjenigen, für den Sie ein
Ticket erworben haben, dieses Ticket umzupersonalisieren und für diesen
Dritten ein kopierfähiges amtliches Ausweisdokument (nicht Personalausweis
oder Pass) vorzulegen. Eine Nutzung der Daten zu anderen Zwecken als zu
prüfen, ob der Name, der auf dem Ticket vermerkt ist, mit dem Namen auf
dem Ausweisdokument übereinstimmt, erfolgt nicht.
9.7 Nachdem die Umpersonalisierung des Tickets abgeschlossen ist, wird das
zuerst ausgestellte Ticket gesperrt. Es berechtigt dann nicht mehr zum
Einlass in die Konzertveranstaltung.
9.8 Für die Umpersonalisierung berechnet Ihnen der Vertriebspartner eine
Bearbeitungsgebühr, die Ihnen vor der Umpersonalisierung mitgeteilt wird.
9.9 Die Umpersonalisierung kann nur bis spätestens 6 (sechs) Stunden vor
Einlassbeginn erfolgen.
10. SPERRUNG VON TICKETS
10.1 Im Fall eines Verstoßes gegen die in Ziffern 6.1 oder 8.5 enthaltenen
Verbote ist MCT berechtigt, die betroffenen Tickets gegen Rückerstattung
des Ticketkaufpreises (mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr und der
Systemgebühr, Ziffer 2.2) zu sperren und dem jeweiligen Ticketinhaber den
Zugang zur Veranstaltung zu verweigern.
10.2 Im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen die in Ziffern 6.1 oder
8.5 enthaltenen Verbote ist MCT berechtigt, die betroffenen Tickets
ersatzlos zu sperren, d.h. ohne Rückerstattung des gezahlten
Ticketkaufpreises.
10.3 Die Sperrung kann auch durch den Vertriebspartner, bei dem Sie das
Ticket gekauft haben, im Auftrag von MCT erfolgen. Außerdem können die AGB
dieses Vertriebspartners weitere Gründe für die Sperrung von Tickets
vorsehen.
11. HAFTUNG VON MCT
11.1 MCT haftet ohne jegliche Einschränkung für alle im Rahmen des
Vertragsverhältnisses schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und
Gesundheit. Dasselbe gilt für alle Fälle zwingender gesetzlicher Haftung,
insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei Übernahme einer
Garantie.
11.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog.
Kardinalpflichten), die auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen und nicht
von Ziffer 11.1 erfasst sind, haftet MCT beschränkt auf den Ersatz des
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Zu den Kardinalpflichten von
MCT zählen solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie
regelmäßig vertrauen dürfen.
11.3 Im Übrigen haftet MCT nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher
Vertragspflichtverletzung.
11.4 Soweit die Haftung von MCT nach den vorstehenden Absätzen
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12. PFLICHTEN DES KUNDEN BEIM VERANSTALTUNGSBESUCH
12.1 Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B.
Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen), Laserpointer, Waffen jeder
Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen –
insbesondere Flaschen und Dosen – dürfen zu keiner Konzertveranstaltung
mitgebracht werden.
12.2 Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei
Konzertveranstaltungen nicht mitgeführt oder betrieben werden. Dies
bezieht sich auch auf Mobilfunkgeräte mit Fotofunktion. Aufnahmen jedweder
Form sind untersagt – jeder Missbrauch wird rechtlich verfolgt.
12.3 Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 12.2 sind MCT und seine Mitarbeiter
berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der
Konzertveranstaltung gegen Gebühr einzubehalten. Filme und
Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der
Konzertveranstaltung festgehalten sind, können von MCT eingezogen und
verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn
dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.
12.4 MCT behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende
Absätze den betreffenden Personen den Zutritt zur Konzertveranstaltung zu
verwehren bzw. diese von der Konzertveranstaltung auszuschließen.
13. TON- UND/ODER BILDAUFNAHMEN
Für den Fall, dass während einer Konzertveranstaltung Bild- und/oder
Tonaufnahmen, wie beispielsweise Foto-/Film-/Fernseh- und/oder
Audioaufnahmen (nachfolgend „Aufzeichnungen“), durch MCT oder den/die
Künstler und/oder von hiermit beauftragte Dritten durchgeführt werden,
erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie in Bild und/oder Ton
aufgenommen werden und die Aufzeichnungen exklusiv von MCT und/oder dem/
den Künstler(n) räumlich, zeitlich, inhaltlich unbegrenzt, bearbeitet
und/oder unbearbeitet, ganz und/oder teilweise, in körperlicher und
unkörperlicher Form, in allen Medien und Formaten (z.B. Print, Soziale
Medien, audiovisuelle Medien, Online etc.) selbst und/oder über Dritte
ohne Anspruch auf Vergütung uneingeschränkt ausgewertet, insbesondere
vervielfältigt, verbreitet, gesendet, öffentlich zugänglich gemacht, etc.,
werden dürfen.
14. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
14.1 Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist
ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts
anwendbar.
14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit es sich bei dem
Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt.
15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
15.1 MCT hat bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses neben diesen AGB
keine Vereinbarungen getroffen oder Zusagen gemacht, weder mündlich noch
schriftlich.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise
nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht
einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das
Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle
der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen,
die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt, soweit keine ergänzende
Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.
Stand: 05.09.2022 - AGB drucken
für Konzertveranstaltungen der MCT Agentur GmbH
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
1. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSBEZIEHUNGEN
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für Konzerte, bei denen die MCT Agentur GmbH, Strausberger Platz 2, 10243 Berlin, Geschäftsführer: Scumeck Sabottka, Registergericht: Amtsgericht Berlin, HRB: 65613 (nachfolgend “wir” oder “MCT”) Konzertveranstalter ist. Sie regeln die Beziehungen zwischen MCT und den Kartenkäufern (nachfolgend “Sie” oder “Kunde”). Die AGB sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Konzertkarten (nachfolgend “Tickets”). Für den Fall, dass der Kunde eigene, anders lautende AGB verwendet, werden diese nicht Vertragsbestandteil, sofern wir ihnen nicht schriftlich zugestimmt haben
1.2 Sie als unser Kunde bestätigen mit dem Erwerb eines Tickets, dass Sie diese AGB zur Kenntnis genommen haben und sie als bindend akzeptieren. Bei einem Online-Kauf von Tickets erfolgt die Bestätigung durch Anklicken der Schaltfläche “Ich bestätige außerdem, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelesen habe und stimme ihnen zu”.
1.3 Auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände gelten neben diesen AGB auch die AGB (einschließlich Hausordnung) des jeweiligen Inhabers. Auf diese wird hingewiesen.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, TICKETKAUFPREIS UND FÄLLIGKEIT, KEIN WIDERRUFSRECHT
UND AUSSCHLUSS VON KINDERN UNTER 6 JAHREN
2.1 Tickets können unmittelbar über einen unserer Vertriebspartner in Vorverkaufsstellen, über das Internet oder Tickethotlines erworben werden. Der Verkauf der Tickets wird von unseren Vertriebspartnern im Namen und auf Rechnung von MCT vermittelt. Die AGB der Vertriebspartner treten neben diese AGB und sind ebenfalls zu beachten. Im Fall abweichender Bestimmungen haben die vorliegenden AGB von MCT Vorrang.
2.2 Beim Kauf von Tickets kommt ein Vertrag über den Besuch der Konzertveranstaltung stets zwischen Ihnen als Kunde und MCT als Konzertveranstalter zustande. Der Ticketkaufpreis, der sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, ÖPNV-Gebühren, Systemgebühr und sonstigen Gebühren, jeweils inkl. gesetzlicher MwSt, zusammensetzt (nachfolgend "Ticketkaufpreis"), steht vollständig MCT als Konzertveranstalter zu. Der Ticketkaufpreis ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, Ihnen wird im Bestellvorgang ein abweichendes Zahlungsziel genannt.
2.3 Möglicherweise erhebt unser Vertriebsparter weitere Gebühren in eigenen Namen. Hierauf werden Sie während des Bestellvorgangs hingewiesen.
2.4 Die Tickets verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Ticketkaufpreises im alleinigen Eigentum von MCT und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt in die gebuchte Konzertveranstaltung.
2.5 Der Vertrag über den Besuch eines Konzerts ist ein Vertrag über Freizeitveranstaltungen, bei dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Sie können Ihre Willenserklärung bezüglich der Bestellung von Tickets zu Freizeitveranstaltungen daher nicht widerrufen.
2.6 Der Verkauf von Tickets an Kinder unter sechs (6) Jahren ist ausgeschlossen. Für sie darf auch nicht als berechtigte Dritte ein Ticket (mit-)erworben werden. Kindern unter sechs (6) Jahren wird kein Zutritt zur Konzertveranstaltung gewährt, auch nicht in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
3. GÜLTIGKEIT DER TICKETS
3.1 Ihr Ticket berechtigt jeweils nur eine Person zum Eintritt zur Konzertveranstaltung. Mit Verlassen des Konzerts bzw. einmaliger Entwertung (Online-Tickets) verliert das Ticket seine Gültigkeit.
3.2 Eine Mehrfachnutzung des Tickets ist ausdrücklich untersagt.
4. BESONDERE REGELUNGEN WÄHREND DER SARS-COV-2-PANDEMIE ODER ANDERER
PANDEMIEN ODER EPIDEMIEN
4.1 Für den Fall, dass für eine Konzertveranstaltung aufgrund von
Eindämmungsmaßnahmen gegen die SARS-CoV-2-Pandemie (nachfolgend "Corona
Pandemie") oder andere Pandemien oder Epidemien gesetzliche oder
behördliche Vorgaben bestehen oder Maßnahmen zu treffen sind, gelten die
nachstehenden Regelungen:
4.2 Wir behalten uns vor, Zugangsbeschränkungen zu einer
Konzertveranstaltung vorzusehen. Solche Zugangsbeschränkungen können z.B.
ein Impf- oder Genesenennachweis, die Vorlage eines negativen
Testergebnisses oder das Tragen von Masken sein. Diese werden soweit
möglich, spätestens 14 Tage vor Beginn der jeweiligen
Konzertveranstaltung, bekannt gegeben. Bei Nichtbeachtung derartiger
Zugangsbeschränkungen sind wir berechtigt, den betreffenden Besucher von
der Konzertveranstaltung auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung
des Ticketkaufpreises besteht in diesem Fall nicht.
4.3 Der Besuch einer Konzertveranstaltung ist untersagt, wenn der Besucher
an SARS-CoV-2 erkrankt ist, wissentlich Kontakt zu einer positiv
getesteten Person hatte, typische Symptome für eine Infektion mit dem
Coronavirus aufweist oder von gesetzlichen oder behördlichen
Quarantänemaßnahmen betroffen ist. In diesen Fällen besteht ebenfalls kein
Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises. Gleiches gilt für
Infektionen im Rahmen anderer Pandemien oder Epidemien.
4.4 MCT ist zum Zwecke der Einhaltung von behördlich oder gesetzlich
vorgeschriebenen Abstandsflächen bzw. Schutz- und Hygienevorgaben
berechtigt, im Nachhinein Stehplätze in Sitzplätze umzuwandeln bzw. dem
Ticketinhaber abweichende Plätze derselben Kategorie zuzuweisen.
Erstattungsansprüche des Kunden bestehen in diesen Fällen nicht.
4.5 Ferner kann es dazu kommen, dass MCT die ursprünglich für eine
Konzertveranstaltung zugelassene Besucheranzahl reduzieren muss. MCT ist
in diesen Fällen berechtigt, Tickets gegen Rückerstattung des
Ticketkaufpreises (mit Ausnahme der Vorverkaufs- und Systemgebühr) zu
stornieren. MCT wird die zu stornierenden Tickets in einem
diskriminierungsfreien Verfahren auswählen. Schadensersatzansprüche des
Kunden bestehen in den vorgenannten Fällen nicht, es sei denn es liegt ein
Verschulden von MCT vor.
5. VERLEGUNG ODER AUSFALL EINER KONZERTVERANSTALTUNG
5.1 MCT hat das Recht, eine Konzertveranstaltung aus Gründen höherer
Gewalt abzusagen oder zu verlegen. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des
Einflussbereichs einer Partei liegende und von ihr unverschuldete
Ereignis, das eine dem Vertragszweck (Besuch der Konzertveranstaltung)
entsprechende Durchführung dieses Vertrags ganz oder teilweise
ausschließt, wesentlich erschwert oder für eine Partei unzumutbar macht.
Dazu gehören insbesondere aber nicht abschließend, Katastrophenfälle,
Terrorakte (einschließlich der Androhung, der Gefahr oder des begründeten
Verdachts solcher Terrorakte), gewalttätige Ausschreitungen
(einschließlich der Androhung, der Gefahr oder der begründeten Befürchtung
entsprechender Ausschreitungen), Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse,
Epidemien, Pandemien, Feuer, extreme bzw. katastrophenartige
Wetterbedingungen (wie Überschwemmung, Orkan- oder Wirbelstürme), die eine
Gefahr für Leib und Leben der am Konzert Beteiligten darstellen, Unwetter-
und/oder Katastrophenwarnungen, Streiks sowie nicht von der jeweils
betroffenen Partei verschuldete behördliche Verfügungen, insbesondere
aufgrund vorstehender Ereignisse. Als höhere Gewalt gilt auch die Corona
Pandemie. MCT hat das Recht, eine Konzertveranstaltung abzusagen oder zu
verlegen, wenn deren Durchführung behördlich oder gesetzlich untersagt
ist, wenn ein an der Konzertveranstaltung wesentlich Beteiligter auf Grund
von Ein-, und/oder Ausreisebeschränkungen nicht an- und/oder abreisen kann
oder wegen einer Covid-19-Erkrankung, einem Erkrankungsverdacht oder einer
Vorbeugemaßnahme nicht teilnehmen kann.
5.2 Im Falle des ersatzlosen Ausfalls einer Konzertveranstaltung besteht
ein Anspruch auf Erstattung des Ticketkaufpreises. Dieser Anspruch muss
von Ihnen spätestens vier (4) Wochen nach dem entfallenen
Veranstaltungstermin geltend gemacht werden. Sollten Sie aus von Ihnen
nicht vertretbaren Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des
Erstattungsanspruchs gehindert sein – z.B. wegen Krankheit – sind Sie für
das Vorliegen derjenigen Voraussetzungen nachweispflichtig, die das
Nicht-Vertretenmüssen begründen. Im Falle der Verlegung einer
Konzertveranstaltung auf einen Ersatztermin aus Gründen höherer Gewalt
(Ziffer 5.1) behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Eine Rückabwicklung des
Ticketkaufs und Rückerstattung des Ticketkaufpreises infolge der Verlegung
ist nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des neuen Termins ist
Ihnen nachweislich nicht zumutbar, beispielsweise aufgrund einer bereits
gebuchten Reise. Im Falle der Verlegung der Konzertveranstaltung auf einen
Ersatztermin aus sonstigen Gründen ist der Anspruch auf Erstattung des
Ticketkaufpreises spätestens bis 24.00 Uhr des Vortages des Ersatztermins
von Ihnen geltend zu machen. Sollten Sie aus von Ihnen nicht vertretbaren
Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des Erstattungsanspruchs
gehindert sein – z.B. wegen Krankheit – sind Sie für das Vorliegen
derjenigen Voraussetzungen nachweispflichtig, die das
Nicht-Vertretenmüssen begründen.
5.3 Gezahlte Gebühren (Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr, Ziffer 2.2)
werden, außer im Fall von Verschulden von MCT, nicht zurückerstattet.
Gegen den Anspruch auf Rückerstattung der an uns geleisteten Gebühren im
Falle eines Rücktritts vom Veranstaltungsvertrag rechnen wir mit unserem
Anspruch auf Wertersatz in Höhe der Gebühren auf. Denn im Fall eines
Rücktritts sind Sie uns gegenüber verpflichtet, hinsichtlich der von Ihnen
erlangten Vermittlungsleistung beim Ticketkauf durch uns und unseren
Vertriebspartner Wertersatz zu leisten. Gleiches gilt für die Systemgebühr
für die Nutzung des Ticketsystems zur Ausstellung Ihrer Tickets.
5.4 Erhebt unser Vertriebspartner weitere Gebühren im eigenen Namen
(Ziffer 2.3) so richtet sich deren Rückerstattung nach den AGB des
Vertriebspartners.
5.5 Sie haben sich wegen des Anspruchs auf Rückerstattung des
Ticketkaufpreises mit Ausnahme der gezahlten Gebühren an unseren
Vertriebspartner zu wenden, bei dem Sie die Tickets erworben haben. Es sei
denn, unser Vertriebspartner sieht ein anderes Verfahren zur
Rückerstattung vor, erfolgt die Erstattung des Ticketkaufpreises mit
Ausnahme der Vorverkaufsgebühr und der Systemgebühr nur gegen Vorlage der
Tickets im Original. Bei Verlust der Tickets sind weder
Ticketkaufpreiserstattungen noch die Aushändigung von Ersatztickets
möglich.
5.6 Ihre Rechte, sich wegen einer von MCT zu vertretenden
Pflichtverletzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu
lösen oder Schadensersatz zu verlangen, bleiben unberührt. Die
Geltendmachung von Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüchen steht
jedoch unter dem Haftungsvorbehalt der Ziffer 11.
6. LIMITIERTER TICKETERWERB
6.1 Für bestimmte Konzertveranstaltungen ist der Ticketkauf pro Person auf
eine maximale Anzahl von Tickets beschränkt. Die maximale Anzahl von
Tickets wird Ihnen während des Bestellvorgangs angezeigt. Sie dürfen für
diese Konzertveranstaltung, unabhängig von der Anzahl der Kaufvorgänge,
nur diese Anzahl an Tickets erwerben. Über diese Anzahl von Tickets
hinausgehende Kaufvorgänge einer Person oder mehrerer miteinander zum
Zwecke des gewerblichen oder kommerziellen Tickethandels verbundener
Personen, z.B. durch Angabe verschiedener E-Mail-Adressen oder
verschiedener Zahlungsmittel (insbesondere von Prepaid-Kreditkarten, die
für den Zweck eingesetzt werden, mehr als die zulässige Menge an Tickets
zu kaufen) sowie sonstige Umgehungen, sind ausdrücklich untersagt.
6.2 Im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 6.1 gilt Ziffer 10.
7. BESCHRÄNKUNGEN BEIM ERWERB UND DER WEITERGABE VON TICKETS
7.1 Aus Gründen der Fairness, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von
Tickets zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene
Rufbeeinträchtigung von MCT als Konzertveranstalter zu vermeiden, liegt es
im Interesse von MCT, den Erwerb und die Weitergabe von Tickets
einzuschränken. Sie verpflichten sich, die Tickets ausschließlich zum
privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Ihnen ist es insbesondere
untersagt:
(a) Tickets ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von MCT weiterzugeben
oder zu veräußern oder im Namen eines Dritten zu erwerben, wenn dies im
Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit erfolgt,
(b) Tickets im Rahmen von von MCT nicht autorisierten Internetauktionen
zum Verkauf anzubieten,
(c) Tickets ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von MCT an Dritte zu
verkaufen, um Gewinn zu erzielen oder im Namen eines Dritten zu erwerben,
um mit der Vermittlungstätigkeit Gewinn zu erzielen,
(d) Tickets zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus,
Werbegeschenk oder Gewinn oder Teil eines von MCT nicht autorisierten
Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben und/oder zu veräußern,
(e) Tickets vor dem Veranstaltungsort zu verkaufen oder
(f) Tickets unter Einschaltung eines in Ihrem Namen auftretenden
gewerblich oder kommerziell handelnden Dritten als Ihrem Stellvertreter zu
erwerben, es sei denn, dass die an den Dritten hierfür zu zahlenden
Gebühren insgesamt maximal 15% des Ticketkaufpreises (Ziffer 2.2)
betragen.
7.2 Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer
7.1 enthaltenen Verbote kann MCT von Ihnen die Zahlung einer
Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe MCT nach billigem Ermessen festsetzen
kann und die im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann. Die Höhe der
Vertragsstrafe richtet sich im Regelfall nach dem aktuellen Angebots- bzw.
Weiterveräußerungspreis, mindestens jedoch nach dem Ticketkaufpreis der
entgegen Ziffer 7.1 angebotenen oder weitergegebenen Tickets. Die
Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal EUR 7.500,00. Weitergehende
Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeforderungen wegen sonstiger
Verstöße gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe
wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.
7.3 Im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 7.1 f) kommt der Vertrag über
den Besuch der Veranstaltung nicht zustande, da die Stellvertretung in
diesem Fall ausgeschlossen ist. Der bereits gezahlte Ticketkaufpreis
(Ziffer 2.2) mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr und der Systemgebühr wird
Ihnen in diesem Falle zurückerstattet. Ein bereits ausgestelltes Ticket
wird von uns oder unserem Vertriebspartner gesperrt und verliert damit
seine Gültigkeit.
8. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DEN ERWERB PERSONALISIERTER TICKETS
8.1 Für bestimmte Konzertveranstaltungen sind die Tickets personalisiert, d.h. nur derjenige hat das Recht, Zutritt zur Konzertveranstaltung zu verlangen, der Inhaber des Besuchsrechts ist. Sein Name ist Bestandteil des Tickets. Diese Konzertveranstaltungen sind mit einem entsprechenden Hinweis auf die Personalisierung der Tickets gekennzeichnet bzw. es wird beim Ticketkauf darauf hingewiesen.
8.2 Sie verpflichten sich, die Tickets ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Es gilt Ziffer 7.1.
8.3 Der von Ihnen beim Erwerb angegebene Vor- und Nachname wird auf dem Ticket vermerkt. Sofern die Möglichkeit besteht, mehrere personalisierte Tickets zu erwerben, werden Sie während des Kaufs aufgefordert und sind Sie dazu verpflichtet, sofort beim Kauf wahrheitsgemäß den/die Vor- und Nachnamen sowie die E-Mail-Adresse(n) der weiteren Person(en) anzugeben, für die die personalisierten Tickets ausgestellt werden sollen. Das Rechtsgeschäft steht und fällt mit der fristgerechten sofortigen und wahrheitsgemäßen Angabe der unterschiedlichen Namen der Ticketinhaber beim Kauf, da die Tickets sofort im Anschluss auf die im Kaufvorgang von Ihnen angegebenen Namen ausgestellt werden (“relative Fixschuld”). Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen führt bei MCT zu einem erheblichen Mehraufwand durch Konflikte bei der Einlasskontrolle. Zudem werden Konzerte als ausverkauft angezeigt, obwohl MCT bei Verstößen gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen von den jeweiligen Verträgen zurücktreten kann und dadurch wieder Plätze verfügbar werden. Müsste MCT Ihnen vor dem Rücktritt zunächst eine angemessene Frist setzen, ginge dies zu Lasten der anderen Fans und würde den nicht autorisierten Tickethandel zu überhöhten Preisen begünstigen. Für den Fall der mehrfachen Nennung desselben Namens beim Kauf entgegen der vorgenannten Bestimmung behält sich MCT aus den genannten Gründen das Recht vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Ferner werden Sie dazu aufgefordert, zu bestätigen, dass Sie berechtigt sind, im Namen von Dritten das Ticket bzw. die Tickets zu personalisieren. In diesen Fällen kommt der Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und MCT zustande. Die von Ihnen benannten weiteren Personen werden durch diesen Vertrag lediglich begünstigt und erhalten ein eigenes Recht zum Besuch der Konzertveranstaltung (§§ 328 ff. BGB).
8.4 Eine Berechtigung zum Besuch der Konzertveranstaltung besteht nur auf der Grundlage des Vertrags, den Sie mit MCT geschlossen haben (Ziffer 2.2). Zudem muss Ihr Name auf dem Ticket vermerkt sein. Aufgrund des zwischen Ihnen und MCT geschlossenen Vertrags sind Dritte, für die Sie ein personalisiertes Ticket erworben haben, nach Maßgabe dieser AGB ebenfalls zum Besuch der Konzertveranstaltung berechtigt. Der Name dieses Dritten muss auf seinem Ticket vermerkt sein. Voraussetzung für den Besuch der Konzertveranstaltung ist ferner, dass Sie bzw. die Person, für die Sie das Ticket gekauft haben, sich bei der Einlasskontrolle auf Verlangen mit Ihrem/seinem gültigen Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte oder EC-Karte ausweisen kann.
8.5 MCT ist nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Vorlage der genannten Dokumente zu verlangen, um so die Berechtigung des Ticketinhabers zu prüfen. MCT wird auch dann seinem Vertragspartner gegenüber von seiner Leistungspflicht frei, wenn sich eine andere Person unter Vorlage des Tickets Zugang zur Konzertveranstaltung verschafft. Pro Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Konzertveranstaltung berechtigt
9. RÜCKGABE VON PERSONALISIERTEN TICKETS
9.1. Im Fall von personalisierten Tickets kann eine Rückgabe Ihres/Ihrer Tickets nur über die von der CTS Eventim AG & Co. KGaA (nachfolgend "CTS") betriebenen Ticketbörse Fansale (www.fansale.de) erfolgen (nachfolgend "Fansale“).
9.2 Die Rückgabe erfolgt über Ihr Kundenkonto bei CTS, über das Sie ein Kundenkonto für Fansale anlegen können. Es gelten hierfür die nachstehenden Regelungen. Voraussetzung ist immer, dass Ihr/Ihre Ticket(s) tatsächlich über Fansale verkauft werden. Hierfür wird keine Gewähr übernommen.
9.3 Durch die Nutzung der Rückgabeoption bieten Sie uns die Rückgabe des/der Tickets an und erlauben uns, das/die Ticket(s) über Fansale in unserem Namen und auf unsere Rechnung erneut zum Kauf anzubieten. Erst mit einem Weiterverkauf über Fansale wird Ihr Angebot auf Rückgabe des/der Tickets von uns angenommen.
9.4 Über Fansale bietet CTS das/die Ticket(s) in unserem Namen und auf unsere Rechnung bis zum Beginn des Einlasses zum jeweiligen Konzert zum Verkauf an. Sie legen den Preis fest, zu dem Ihr /Ihre Ticket(s) verkauft werden sollen. Der Preis ist jedoch maximal auf den Ticketkaufpreis (Ziff. 2.2) begrenzt. Solange das/die Ticket(s) noch nicht verkauft sind, können Sie über Ihr Kundenkonto auf Fansale von Ihrem Angebot jederzeit zurücktreten.
9.5 Auf Ihren Wunsch können das/ die Ticket(s) für einen Zeitraum von max. 48 Stunden für eine oder mehrere dritte Person(en) reserviert werden. In diesem Fall wird das oder werden die Ticket(s) innerhalb des vorbenannten Reservierungszeitraums ausschließlich an diese dritte(n) Person(en) zum Kauf angeboten. Hierzu wird Ihnen von CTS ein Link zur Verfügung gestellt, den Sie an eine oder mehrere dritte Person(en) weiterleiten können. Die dritte Person, die das oder die Ticket(s) innerhalb der vorgenannten Reservierungsfrist als erstes über diesen Link erwirbt, erhält das Ticket. Wird das Ticket innerhalb der vorgenannten Reservierungsfrist nicht erworben, wird es auf Fansale zum Verkauf eingestellt.
9.6 Sofern das oder die Ticket(s) verkauft werden, werden Sie hierüber umgehend informiert. Ihre Tickets werden gesperrt, so dass sie nicht mehr zum Einlass berechtigen. Für den Käufer wird ein neues Ticket generiert. Der Käufer eines Tickets, das über Fansale verkauft wurde, zahlt eine Gebühr an CTS. Der Betrag in Höhe des erzielten Kaufpreises für das/die Ticket(s) wird nach Veräußerung über Fansale von CTS auf Ihrem Konto oder Ihrem Kreditkartenkonto gutgeschrieben.
9.7 Die Möglichkeit zur Nutzung der Rückgabeoption besteht bis zu Beginn des Einlasses zum jeweiligen Konzert.
9.8 Sofern und soweit das/die Ticket(s) nicht verkauft werden, werden diese nicht gesperrt, so dass sie nach wie vor zum Einlass berechtigen.
10. SPERRUNG VON TICKETS
10.1 Im Fall eines Verstoßes gegen die in Ziffern 6.1 oder 8.2 enthaltenen Verbote ist MCT berechtigt, die betroffenen Tickets gegen Rückerstattung des Ticketkaufpreises (mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr und der Systemgebühr, Ziffer 2.2) zu sperren und dem jeweiligen Ticketinhaber den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern.
10.2 Im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen die in Ziffern 6.1 oder
8.2 enthaltenen Verbote ist MCT berechtigt, die betroffenen Tickets
ersatzlos zu sperren, d.h. ohne Rückerstattung des gezahlten
Ticketkaufpreises.
10.3 Die Sperrung kann auch durch den Vertriebspartner, bei dem Sie das
Ticket gekauft haben, im Auftrag von MCT erfolgen. Außerdem können die AGB
dieses Vertriebspartners weitere Gründe für die Sperrung von Tickets
vorsehen.
11. HAFTUNG VON MCT
11.1 MCT haftet ohne jegliche Einschränkung für alle im Rahmen des
Vertragsverhältnisses schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und
Gesundheit. Dasselbe gilt für alle Fälle zwingender gesetzlicher Haftung,
insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei Übernahme einer
Garantie.
11.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog.
Kardinalpflichten), die auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen und nicht
von Ziffer 11.1 erfasst sind, haftet MCT beschränkt auf den Ersatz des
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Zu den Kardinalpflichten von
MCT zählen solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie
regelmäßig vertrauen dürfen.
11.3 Im Übrigen haftet MCT nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher
Vertragspflichtverletzung.
11.4 Soweit die Haftung von MCT nach den vorstehenden Absätzen
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12. PFLICHTEN DES KUNDEN BEIM VERANSTALTUNGSBESUCH
12.1 Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B.
Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen), Laserpointer, Waffen jeder
Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen –
insbesondere Flaschen und Dosen – dürfen zu keiner Konzertveranstaltung
mitgebracht werden.
12.2 Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei
Konzertveranstaltungen nicht mitgeführt oder betrieben werden. Dies
bezieht sich auch auf Mobilfunkgeräte mit Fotofunktion. Aufnahmen jedweder
Form sind untersagt – jeder Missbrauch wird rechtlich verfolgt.
12.3 Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 12.2 sind MCT und seine Mitarbeiter
berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der
Konzertveranstaltung gegen Gebühr einzubehalten. Filme und
Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der
Konzertveranstaltung festgehalten sind, können von MCT eingezogen und
verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn
dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.
12.4 MCT behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende
Absätze den betreffenden Personen den Zutritt zur Konzertveranstaltung zu
verwehren bzw. diese von der Konzertveranstaltung auszuschließen.
13. TON- UND/ODER BILDAUFNAHMEN
Für den Fall, dass während einer Konzertveranstaltung Bild- und/oder
Tonaufnahmen, wie beispielsweise Foto-/Film-/Fernseh- und/oder
Audioaufnahmen (nachfolgend „Aufzeichnungen“), durch MCT oder den/die
Künstler und/oder von hiermit beauftragte Dritten durchgeführt werden,
erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie in Bild und/oder Ton
aufgenommen werden und die Aufzeichnungen exklusiv von MCT und/oder dem/
den Künstler(n) räumlich, zeitlich, inhaltlich unbegrenzt, bearbeitet
und/oder unbearbeitet, ganz und/oder teilweise, in körperlicher und
unkörperlicher Form, in allen Medien und Formaten (z.B. Print, Soziale
Medien, audiovisuelle Medien, Online etc.) selbst und/oder über Dritte
ohne Anspruch auf Vergütung uneingeschränkt ausgewertet, insbesondere
vervielfältigt, verbreitet, gesendet, öffentlich zugänglich gemacht, etc.,
werden dürfen.
14. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
14.1 Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist
ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts
anwendbar.
14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit es sich bei dem
Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt.
15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
15.1 MCT hat bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses neben diesen AGB
keine Vereinbarungen getroffen oder Zusagen gemacht, weder mündlich noch
schriftlich.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise
nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht
einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das
Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle
der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen,
die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt, soweit keine ergänzende
Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.
Stand: 09.05.2023 - AGB drucken
der MCT Agentur GmbH für die Rammstein-Konzerte 2023
1. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSBEZIEHUNGEN
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für die Rammstein-Konzerte 2023 (jeweils einzeln "Konzert" und zusammen "Konzerte"), bei denen die MCT Agentur GmbH, Strausberger Platz 2, 10243 Berlin, Geschäftsführer: Scumeck Sabottka, Registergericht: Amtsgericht Berlin, HRB: 65613 (nachfolgend "wir" oder "MCT") Veranstalter ist. Sie regeln die Beziehungen zwischen MCT und den Kartenkäufern (nachfolgend "Sie" oder "Kunde"). Die AGB sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Konzertkarten (nachfolgend "Tickets"). Für den Fall, dass der Kunde eigene, anders lautende AGB verwendet, werden diese nicht Vertragsbestandteil, sofern wir ihnen nicht schriftlich zugestimmt haben.
1.2 Sie als unser Kunde bestätigen mit dem Erwerb eines Tickets, dass Sie diese AGB zur Kenntnis genommen haben und sie als bindend akzeptieren. Bei einem Online-Kauf von Tickets erfolgt die Bestätigung durch Anklicken der Schaltfläche "Ich bestätige außerdem, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelesen habe und stimme ihnen zu".
1.3 Auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände gelten neben diesen AGB auch die AGB (einschließlich Hausordnung) des jeweiligen Inhabers. Auf diese wird hingewiesen.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, TICKETKAUFPREIS UND FÄLLIGKEIT, KEIN WIDERRUFSRECHT UND AUSSCHLUSS VON KINDERN UNTER 6 JAHREN
2.1 Tickets können unmittelbar über unseren Vertriebspartner CTS EVENTIM AG & Co. KGaA ("CTS") über das Internet erworben werden. Der Verkauf der Tickets wird von CTS im Namen und auf Rechnung von uns vermittelt. Die AGB von CTS treten neben diese AGB und sind ebenfalls zu beachten. Im Fall abweichender Bestimmungen haben jedoch diese AGB von MCT Vorrang.
2.2 Beim Kauf von Tickets kommt ein Vertrag über den Besuch des Konzerts stets zwischen Ihnen als Kunde und MCT als Veranstalter zustande. Der Ticketkaufpreis, der sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, ÖPNV-Gebühren, Systemgebühr und sonstigen Gebühren, jeweils inkl. gesetzlicher MwSt, zusammensetzt (nachfolgend "Ticketkaufpreis"), steht vollständig MCT als Veranstalter zu. Der Ticketkaufpreis ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, Ihnen wird im Bestellvorgang ein abweichendes Zahlungsziel genannt.
2.3 Möglicherweise erhebt CTS weitere Gebühren im eigenen Namen. Hierauf werden Sie während des Bestellvorgangs hingewiesen.
2.4 Die Tickets verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Ticketkaufpreises im alleinigen Eigentum von MCT und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt zum Konzert.
2.5 Der Vertrag über den Besuch eines Konzerts ist ein Vertrag über Freizeitveranstaltungen, bei dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Sie können Ihre Willenserklärung bezüglich der Bestellung von Tickets zu Freizeitveranstaltungen daher nicht widerrufen.
2.6 Der Verkauf von Tickets an Kinder unter sechs (6) Jahren ist ausgeschlossen. Für sie darf auch nicht als berechtigte Dritte ein Ticket (mit-)erworben werden. Kindern unter sechs (6) Jahren wird kein Zutritt zur Veranstaltung gewährt, auch nicht in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
3. GÜLTIGKEIT DER TICKETS
3.1 Ihr Ticket berechtigt jeweils nur eine Person zum Eintritt zum Konzert. Mit Verlassen des Konzerts bzw. einmaliger Entwertung (Online-Tickets) verliert das Ticket seine Gültigkeit.
3.2 Eine Mehrfachnutzung des Tickets ist ausdrücklich untersagt.
4. BESONDERE REGELUNGEN WÄHREND DER SARS-COV-2-PANDEMIE ODER ANDERER PANDEMIEN ODER EPIDEMIEN
Wir behalten uns vor, bei Vorliegen einer pandemischen Lage im Interesse der Gesundheit unserer Konzertbesucher besondere Zugangsbeschränkungen zu der Konzertveranstaltung vorzusehen. Diese werden spätestens 14 Tage vor Beginn des Konzerts bekannt gegeben
4.1 Für den Fall, dass für ein Konzert oder die Konzerte aufgrund von Eindämmungsmaßnahmen gegen die SARS-CoV-2-Pandemie (nachfolgend "Corona Pandemie") oder andere Pandemien oder Epidemien gesetzliche oder behördliche Vorgaben bestehen oder Maßnahmen zu treffen sind, gelten die nachstehenden Regelungen:
4.2 Wir behalten uns vor, Zugangsbeschränkungen zum Konzert oder zu den Konzerten vorzusehen. Solche Zugangsbeschränkungen können z.B. ein Impf- oder Genesenennachweis, die Vorlage eines negativen Testergebnisses oder das Tragen von Masken sein. Diese werden soweit möglich, spätestens 14 Tage vor Beginn des jeweiligen Konzerts, bekannt gegeben. Bei Nichtbeachtung derartiger Zugangsbeschränkungen sind wir berechtigt, den betreffenden Besucher vom Konzert auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises besteht in diesem Fall nicht.
4.3 Der Besuch eines Konzerts ist untersagt, wenn der Besucher an SARS-CoV-2 erkrankt ist, wissentlich Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte, typische Symptome für eine Infektion mit dem Coronavirus aufweist oder von gesetzlichen oder behördlichen Quarantänemaßnahmen betroffen ist. In diesen Fällen besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises. Gleiches gilt für Infektionen im Rahmen anderer Pandemien oder Epidemien.
4.4 MCT ist zum Zwecke der Einhaltung von behördlich oder gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen bzw. Schutz- und Hygienevorgaben berechtigt, im Nachhinein Stehplätze in Sitzplätze umzuwandeln bzw. dem Ticketinhaber abweichende Plätze derselben Kategorie zuzuweisen. Erstattungsansprüche des Kunden bestehen in diesen Fällen nicht.
4.5 Ferner kann es dazu kommen, dass MCT die ursprünglich für ein Konzert zugelassene Besucheranzahl reduzieren muss. MCT ist in diesen Fällen berechtigt, Tickets gegen Rückerstattung des Ticketkaufpreises (mit Ausnahme der Vorverkaufs- und Systemgebühr) zu stornieren. MCT wird die zu stornierenden Tickets in einem diskriminierungsfreien Verfahren auswählen. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen in den vorgenannten Fällen nicht, es sei denn es liegt ein Verschulden von MCT vor.
5. VERLEGUNG ODER AUSFALL EINES KONZERTS ODER DER KONZERTE
5.1 MCT hat das Recht, ein Konzert oder die Konzerte aus Gründen höherer Gewalt abzusagen oder zu verlegen. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs einer Partei liegende und von ihr unverschuldete Ereignis, das eine dem Vertragszweck (Besuch der Konzertveranstaltung) entsprechende Durchführung dieses Vertrags ganz oder teilweise ausschließt, wesentlich erschwert oder für eine Partei unzumutbar macht. Dazu gehören insbesondere aber nicht abschließend, Katastrophenfälle, Terrorakte (einschließlich der Androhung, der Gefahr oder des begründeten Verdachts solcher Terrorakte), gewalttätige Ausschreitungen (einschließlich der Androhung, der Gefahr oder der begründeten Befürchtung entsprechender Ausschreitungen), Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Epidemien, Pandemien, Feuer, extreme bzw. katastrophenartige Wetterbedingungen (wie Überschwemmung, Orkan- oder Wirbelstürme), die eine Gefahr für Leib und Leben der an dem Konzert oder den Konzerten Beteiligten darstellen, Unwetter- und/oder Katastrophenwarnungen, Streiks sowie nicht von der jeweils betroffenen Partei verschuldete behördliche Verfügungen, insbesondere aufgrund vorstehender Ereignisse.
Als höhere Gewalt gilt auch die Corona Pandemie. MCT hat das Recht, ein Konzert oder die Konzerte abzusagen oder zu verlegen, wenn die Durchführung eines Konzerts oder der Konzerte behördlich oder gesetzlich untersagt ist, wenn ein an dem Konzert oder den Konzerten wesentlich Beteiligter auf Grund von Ein-, und/oder Ausreisebeschränkungen nicht an- und/oder abreisen kann oder wegen einer Covid-19-Erkrankung, einem Erkrankungsverdacht oder einer Vorbeugemaßnahme nicht teilnehmen kann.
5.2 Im Falle des ersatzlosen Ausfalls eines Konzerts oder der Konzerte besteht ein Anspruch auf Erstattung des Ticketkaufpreises. Dieser Anspruch muss von Ihnen spätestens vier (4) Wochen nach dem entfallenen Konzerttermin geltend gemacht werden. Sollten Sie aus von Ihnen nicht vertretbaren Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des Erstattungsanspruchs gehindert sein – z.B. wegen Krankheit – sind Sie für das Vorliegen derjenigen Voraussetzungen nachweispflichtig, die das Nicht-Vertretenmüssen begründen.
Im Falle der Verlegung eines Konzerts oder der Konzerte auf einen Ersatztermin aus Gründen höherer Gewalt (Ziffer 5.1) behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Eine Rückabwicklung des Ticketkaufs und Rückerstattung des Ticketkaufpreises infolge der Verlegung ist nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des neuen Termins ist Ihnen nachweislich nicht zumutbar, beispielsweise aufgrund einer bereits gebuchten Reise. Im Falle der Verlegung des Konzerts oder der Konzerte auf einen Ersatztermin aus sonstigen Gründen ist der Anspruch auf Erstattung des Ticketkaufpreises spätestens bis 24.00 Uhr des Vortages des Ersatztermins von Ihnen geltend zu machen. Sollten Sie aus von Ihnen nicht vertretbaren Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des Erstattungsanspruchs gehindert sein – z.B. wegen Krankheit – sind Sie für das Vorliegen derjenigen Voraussetzungen nachweispflichtig, die das Nicht-Vertretenmüssen begründen.
5.3 Gezahlte Gebühren (Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr, Ziffer 2.2) werden, außer im Fall von Verschulden von MCT, nicht zurückerstattet. Gegen den Anspruch auf Rückerstattung der an uns geleisteten Gebühren im Falle eines Rücktritts vom Veranstaltungsvertrag rechnen wir mit unserem Anspruch auf Wertersatz in Höhe der Gebühren auf. Denn im Fall eines Rücktritts sind Sie uns gegenüber verpflichtet, hinsichtlich der von Ihnen erlangten Vermittlungsleistung beim Ticketkauf durch uns und unseren Vertriebspartner CTS Wertersatz zu leisten. Gleiches gilt für die Systemgebühr für die Nutzung des Ticketsystems zur Ausstellung Ihrer Tickets.
5.4 Erhebt CTS weitere Gebühren im eigenen Namen (Ziffer 2.3), so richtet sich deren Rückerstattung nach den AGB von CTS.
5.5 Sie haben sich wegen des Anspruchs auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der gezahlten Gebühren an unseren Vertriebspartner CTS zu wenden. Die Erstattung erfolgt nur gegen Vorlage der Tickets im Original, es sei denn, CTS sieht ein anderes Verfahren zur Rückerstattung vor. Bei Verlust der Tickets sind weder Ticketkaufpreiserstattungen noch die Aushändigung von Ersatztickets möglich.
5.6 Ihre Rechte, sich wegen einer von MCT zu vertretenden Pflichtverletzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu lösen oder Schadensersatz zu verlangen, bleiben unberührt. Die Geltendmachung von Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüchen steht jedoch unter dem Haftungsvorbehalt der Ziffer 10.
6. LIMITIERTER TICKETERWERB
6.1 Für jedes Konzert ist der Ticketkauf pro Person auf eine maximale Anzahl von Tickets beschränkt. Die maximale Anzahl von Tickets wird Ihnen während des Bestellvorgangs angezeigt. Sie dürfen für ein Konzert, unabhängig von der Anzahl der Kaufvorgänge, nur diese Anzahl an Tickets erwerben. Über diese Anzahl von Tickets hinausgehende Kaufvorgänge einer Person oder mehrerer miteinander zum Zwecke des gewerblichen oder kommerziellen Tickethandels verbundener Personen, z.B. durch Angabe verschiedener E-Mail-Adressen oder verschiedener Zahlungsmittel (insbesondere von Prepaid-Kreditkarten, die für den Zweck eingesetzt werden, mehr als die zulässige Menge an Tickets zu kaufen) sowie sonstige Umgehungen, sind ausdrücklich untersagt.
6.2 Im Falle eines Verstoßes gegen Ziff. 6.1 gilt Ziffer 9.
7. PERSONALISIERUNG DER TICKETS UND VERBOT DER WEITERGABE VON TICKETS
7.1 Alle Tickets für die Konzerte sind personalisiert, d.h. nur derjenige hat das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen, der Inhaber des Besuchsrechts ist. Sein Name ist Bestandteil des Tickets.
7.2 Der von Ihnen beim Kauf angegebene Vor- und Nachname wird auf dem Ticket vermerkt. Wenn Sie mehrere personalisierte Tickets erwerben, werden Sie während des Kaufs aufgefordert und sind Sie dazu verpflichtet, sofort beim Kauf wahrheitsgemäß den/die Vor- und Nachnamen der weiteren Person(en) anzugeben, für die die personalisierten Tickets ausgestellt werden sollen. Das Rechtsgeschäft steht und fällt mit der fristgerechten sofortigen und wahrheitsgemäßen Angabe der unterschiedlichen Namen der Ticketinhaber beim Kauf, da die Tickets sofort im Anschluss auf die im Kaufvorgang von Ihnen angegebenen Namen ausgestellt werden ("relative Fixschuld"). Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen führt bei uns zu einem erheblichen Mehraufwand durch Konflikte bei der Einlasskontrolle. Zudem werden Konzerte als ausverkauft angezeigt, obwohl wir bei Verstößen gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen von den jeweiligen Verträgen zurücktreten können und dadurch wieder Plätze verfügbar werden. Müssten wir Ihnen vor dem Rücktritt zunächst eine angemessene Frist setzen, ginge dies zu Lasten der anderen Fans und würde den nicht autorisierten Tickethandel zu überhöhten Preisen begünstigen. Für den Fall der mehrfachen Nennung desselben Namens beim Kauf entgegen der vorgenannten Bestimmung behalten wir uns aus den genannten Gründen das Recht vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Ferner werden Sie dazu aufgefordert zu bestätigen, dass die Angabe dieser fremden Daten nicht missbräuchlich erfolgt. In diesen Fällen kommt der Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und uns zustande. Die von Ihnen benannten weiteren Personen werden durch diesen Vertrag lediglich begünstigt und erhalten ein eigenes Recht zum Besuch der Veranstaltung (§§ 328 ff. BGB).
7.3 Eine Berechtigung zum Besuch eines Konzerts besteht nur auf der Grundlage des Vertrags, den Sie mit uns geschlossen haben (Ziffer 2.2). Zudem muss Ihr Name auf dem Ticket vermerkt sein. Aufgrund des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrags sind Dritte, für die Sie ein personalisiertes Ticket erworben haben, nach Maßgabe dieser AGB ebenfalls zum Besuch des Konzerts berechtigt. Der Name dieses Dritten muss auf seinem Ticket vermerkt sein. Voraussetzung für den Besuch des Konzerts ist ferner, dass Sie bzw. die Person, für die Sie das Ticket gekauft haben, sich bei der Einlasskontrolle auf Verlangen mit Ihrem/ihrem gültigen Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte oder EC-Karte ausweisen kann.
7.4 Wir sind nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Vorlage der genannten Dokumente zu verlangen, um so die Berechtigung des Ticketinhabers zu prüfen. MCT wird auch dann seinem Vertragspartner gegenüber von seiner Leistungspflicht frei, wenn sich eine andere Person unter Vorlage des Tickets Zugang zum Konzert verschafft. Pro Ticket ist nur eine Person zum Besuch des Konzerts berechtigt.
7.5 Sie verpflichten sich, die Tickets ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb von Tickets unter fremdem Namen, insbesondere durch Betreiber von Ticketplattformen im Internet, ist untersagt. Jede Weitergabe der Tickets ist verboten. Dazu zählen insbesondere der Verkauf von Tickets an Dritte oder eine Versteigerung der Tickets über Auktionen im Internet oder ein Weiterverkauf von Tickets über nicht autorisierte Internet-Ticketbörsen oder -plattformen. Sie können Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit uns (und damit auch das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen) nicht auf einen Dritten übertragen. Sofern Sie das Ticket nicht nutzen möchten/können, besteht unter den Voraussetzungen von Ziffer 8 die Möglichkeit, das/die Ticket(s) zurückzugeben. Hiervon unberührt bleibt die gem. Ziffer 5 bestehende Rückgabemöglichkeit bei Ausfall oder einer Verlegung des Konzerts oder der Konzerte.
8. RÜCKGABE VON TICKETS
8.1 Rückgabe von Tickets, über die Ticketbörse "Fansale" von CTS
8.1.1 Ihnen steht ab dem 01.12.2022 die Möglichkeit offen, über Ihr Kundenkonto bei www.fansale.de, der von CTS betriebenen Ticketbörse, unter den nachstehend aufgeführten Voraussetzungen Tickets zurückzugeben. Dies setzt voraus, dass die freiwerdenden Tickets tatsächlich über www.fansale.de verkauft werden. Hierfür wird keine Gewähr übernommen.
8.1.2 Durch die Nutzung der Rückgabeoption bieten Sie uns die Rückgabe des/der Tickets an und erlauben uns, das/die freiwerdende(n) Ticket(s) über die Ticketbörse www.fansale.de in unserem Namen und auf unsere Rechnung erneut zum Kauf anzubieten. Erst mit Weiterverkauf über diese Ticketbörse wird Ihr Angebot auf Rückgabe des/der Tickets von uns angenommen.
8.1.3 Auf der Ticketbörse bietet CTS das/die freiwerdende(n) Ticket(s) im Namen und auf Rechnung von MCT bis jeweils 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Konzerts zum Verkauf an. Sie legen den Preis fest, zu dem Ihr Ticket/Ihre Tickets verkauft werden sollen. Der Preis ist jedoch maximal auf den Ticketkaufpreis (Ziff. 2.2) begrenzt. Solange die Tickets noch nicht verkauft sind, können Sie über Ihr Kundenkonto auf www.fansale.de von Ihrem Angebot jederzeit zurücktreten.
8.1.4 Auf Ihren Wunsch können das oder die jeweils freiwerdende(n) Ticket(s) für einen Zeitraum von max. 48 Stunden für eine oder mehrere dritte Person(en) reserviert werden. In diesem Fall wird das oder werden die freiwerdende(n) Ticket(s) innerhalb des vorbenannten Reservierungszeitraums ausschließlich an diese dritte(n) Person(en) zum Kauf angeboten. Hierzu wird Ihnen von CTS ein Link zur Verfügung gestellt, den Sie an eine oder mehrere dritte Personen weiterleiten können. Die dritte Person, die das oder die freiwerdende(n) Ticket(s) innerhalb der vorgenannten Reservierungsfrist als erstes über diesen Link erwirbt, erhält das Ticket. Wird das Ticket innerhalb der vorgenannten Reservierungsfrist nicht erworben, wird es auf der Ticketplattform www.fansale.de zum Verkauf eingestellt.
8.1.5 Sofern das oder die freiwerdenden Tickets verkauft werden, werden Sie hierüber umgehend informiert. Ihre Tickets werden gesperrt, so dass sie nicht mehr zum Einlass berechtigen. Eine Rückgabe am Veranstaltungsort gem. Ziffer 8.2 ist dann nicht mehr möglich. Für den Käufer wird ein neues Ticket generiert. Der Käufer eines Tickets, das über die Ticketbörse verkauft wurde, zahlt eine Gebühr von EUR 10,00. Der Betrag in Höhe des erzielten Kaufpreises wird nach Veräußerung über die Ticketbörse von CTS auf Ihrem Konto oder Ihrem Kreditkartenkonto gutgeschrieben.
8.1.6 Die Möglichkeit zur Nutzung der Rückgabeoption besteht bis 24 Stunden vor Beginn des jeweiligen Konzerts.
8.1.7 Sofern und soweit das oder die freiwerdenden Tickets nicht verkauft werden, werden Ihre Tickets nicht gesperrt, so dass sie nach wie vor zum Einlass berechtigen. Nach Maßgabe der Ziffer 8.2 ist für diese Tickets eine Rückgabe am Veranstaltungsort möglich. Eine Weitergabe an und/oder über Dritte bleibt weiterhin unzulässig (vgl. Ziff. 7.5).
8.2 Rückgabe am Veranstaltungsort
8.2.1 Es besteht zudem die Möglichkeit, am jeweiligen Veranstaltungsort am Tag des jeweiligen Konzerts von der Öffnung bis zum Ende des Konzerts nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen Tickets zurückzugeben.
8.2.2 Durch die Nutzung der vor-Ort-Rückgabeoption bietet uns der Ticketinhaber die Rückgabe des Tickets an. Das Angebot wird von uns unter folgenden Voraussetzungen angenommen:
- das freiwerdende Originalticket wird zurückgegeben,
- es liegt ein amtliches Ausweisdokument im Original vor, aus dem die Identität des Ticketinhabers hervorgeht,
- es gibt einen neuen Käufer, der sich vor Ort mit einem gültigen Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte oder EC-Karte ausweisen kann, so dass das neue Ticket auf ihn ausgestellt werden kann,
- der Käufer erklärt sich mit der Einbeziehung dieser AGB einverstanden,
und
- der Käufer zahlt eine Gebühr in Höhe von EUR 10,00.
8.2.3 Sind die Voraussetzungen gem. Ziffer 8.2.2 Satz 2 erfüllt, d.h. nehmen wir Ihr Angebot auf Rücknahme des Tickets an, wird das ursprüngliche Ticket ungültig und berechtigt nicht mehr zum Eintritt. Ausschließlich das auf den neuen Käufer ausgestellte Ticket berechtigt zum Eintritt (vgl. Ziffer 7.3). Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises für das freiwerdende Ticket gegenüber uns besteht in diesem Fall nicht, sondern nur gegenüber dem Käufer. Der ursprüngliche Ticketinhaber ist frei, sich maximal den Ticketkaufpreis (Ziff. 2.2) zuzüglich der Systemgebühr oder aber einen geringeren Preis vom Käufer erstatten zu lassen.
9. SPERRUNG VON PERSONALISIERTEN TICKETS 9.1 Im Fall eines Verstoßes gegen die in Ziffern 6.1 oder 7.5 enthaltenen Verbote ist MCT berechtigt, die betroffenen Tickets gegen Rückerstattung des Ticketkaufpreises (mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr und der Systemgebühr, Ziff. 2.2) zu sperren und dem jeweiligen Ticketinhaber den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern.
9.2 Im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen die in Ziffern 6.1 oder 7.5 enthaltenen Verbote ist MCT berechtigt, die betroffenen Tickets ersatzlos zu sperren, d.h. ohne Rückerstattung des gezahlten Ticketkaufpreises.
9.3 Die Sperrung kann auch durch den Vertriebspartner im Auftrag von MCT erfolgen. Außerdem können die AGB dieser Vertriebspartner weitere Gründe für die Sperrung von Tickets vorsehen.
10. HAFTUNG VON MCT
10.1 MCT haftet ohne jegliche Einschränkung für alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Dasselbe gilt für alle Fälle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei Übernahme einer Garantie.
10.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen und nicht von Ziffer 10.1 erfasst sind, haftet MCT beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Zu den Kardinalpflichten von MCT zählen solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
10.3 Im Übrigen haftet MCT nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung.
10.4 Soweit die Haftung von MCT nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11. PFLICHTEN DES KUNDEN BEIM VERANSTALTUNGSBESUCH
11.1 Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen), Laserpointer, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen – insbesondere Flaschen und Dosen – dürfen zu keinem Konzert mitgebracht werden.
11.2 Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei den Konzerten nicht mitgeführt oder betrieben werden. Dies bezieht sich auch auf Mobilfunkgeräte mit Fotofunktion. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt – jeder Missbrauch wird rechtlich verfolgt.
11.3 Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 11.2 sind MCT und seine Mitarbeiter berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende des Konzerts gegen Gebühr einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können von MCT eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.
11.4 MCT behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Absätze den betreffenden Personen den Zutritt zum Konzert zu verwehren bzw. diese von der Veranstaltung auszuschließen.
12. TON- UND/ODER BILDAUFNAHMEN VON MCT
Für den Fall, dass während der Konzerte Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie beispielsweise Foto-/Film-/Fernseh- und/oder Audioaufnahmen (nachfolgend „Aufzeichnungen“), durch die Rammstein Konzert GmbH, Hertzstraße 63 B, 13158 Berlin, (nachfolgend „Rammstein“) und/oder von Rammstein hiermit beauftragte Dritte durchgeführt werden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie in Bild und/oder Ton aufgenommen werden und die Aufzeichnungen exklusiv von Rammstein räumlich, zeitlich, inhaltlich unbegrenzt, bearbeitet und/oder unbearbeitet, ganz und/oder teilweise, in körperlicher und unkörperlicher Form, in allen Medien und Formaten (z.B. Print, Soziale Medien, audiovisuelle Medien, Online etc.) selbst und/oder über Dritte ohne Anspruch auf Vergütung uneingeschränkt ausgewertet, insbesondere vervielfältigt, verbreitet, gesendet, öffentlich zugänglich gemacht, etc., werden dürfen.
13. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
13.1 Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts anwendbar.
13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt.
14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
14.1 MCT hat bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses neben diesen AGB keine Vereinbarungen getroffen oder Zusagen gemacht, weder mündlich noch schriftlich.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.
Stand: 26.08.2022 - Rammstein AGB drucken
der MCT Agentur GmbH für die Björk-Konzerte 2023
1. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSBEZIEHUNGEN
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für die Björk-Konzerte 2023 (jeweils einzeln "Konzert" und zusammen "Konzerte"), bei denen die MCT Agentur GmbH, Strausberger Platz 2, 10243 Berlin, Geschäftsführer: Scumeck Sabottka, Registergericht: Amtsgericht Berlin, HRB: 65613 (nachfolgend "wir" oder "MCT") Ver-anstalter ist. Sie regeln die Beziehungen zwischen MCT und den Kartenkäufern (nachfol-gend "Sie" oder "Kunde"). Die AGB sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Konzertkarten (nachfolgend "Tickets"). Für den Fall, dass der Kunde eigene, anders lau-tende AGB verwendet, werden diese nicht Vertragsbestandteil, sofern wir ihnen nicht schriftlich zugestimmt haben.
1.2 Sie als unser Kunde bestätigen mit dem Erwerb eines Tickets, dass Sie diese AGB zur Kenntnis genommen haben und sie als bindend akzeptieren. Bei einem Online-Kauf von Tickets erfolgt die Bestätigung durch Anklicken der Schaltfläche "Ich bestätige außerdem, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelesen habe und stimme ihnen zu".
1.3 Auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände gelten neben diesen AGB auch die AGB (ein-schließlich Hausordnung) des jeweiligen Inhabers. Auf diese wird hingewiesen.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, TICKETKAUFPREIS UND FÄLLIGKEIT, KEIN WIDERRUFSRECHT UND AUSSCHLUSS VON KINDERN UNTER 6 JAHREN
2.1 Tickets können unmittelbar über unseren Vertriebspartner CTS EVENTIM AG & Co. KGaA ("CTS") über das Internet erworben werden. Der Verkauf der Tickets wird von CTS im Namen und auf Rechnung von uns vermittelt. Die AGB von CTS treten neben diese AGB und sind ebenfalls zu beachten. Im Fall abweichender Bestimmungen haben jedoch diese AGB von MCT Vorrang.
2.2 Beim Kauf von Tickets kommt ein Vertrag über den Besuch des Konzerts stets zwischen Ihnen als Kunde und MCT als Veranstalter zustande. Der Ticketkaufpreis, der sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, ÖPNV-Gebühren, Systemgebühr und sonstigen Gebühren, jeweils inkl. gesetzlicher MwSt, zusammensetzt (nachfolgend "Ticketkauf-preis"), steht vollständig MCT als Veranstalter zu. Der Ticketkaufpreis ist nach Vertrags-schluss sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, Ihnen wird im Bestellvorgang ein abwei-chendes Zahlungsziel genannt.
2.3 Möglicherweise erhebt CTS weitere Gebühren im eigenen Namen. Hierauf werden Sie während des Bestellvorgangs hingewiesen.
2.4 Die Tickets verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Ticketkaufpreises im alleinigen Eigentum von MCT und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt zum Konzert.
2.5 Der Vertrag über den Besuch eines Konzerts ist ein Vertrag über Freizeitveranstaltungen, bei dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Sie können Ihre Willenserklärung bezüglich der Bestellung von Tickets zu Freizeitveranstaltungen daher nicht widerrufen.
2.6 Der Verkauf von Tickets an Kinder unter sechs (6) Jahren ist ausgeschlossen. Für sie darf auch nicht als berechtigte Dritte ein Ticket (mit-)erworben werden. Kindern unter sechs (6) Jahren wird kein Zutritt zur Veranstaltung gewährt, auch nicht in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
3. GÜLTIGKEIT DER TICKETS
3.1 Ihr Ticket berechtigt jeweils nur eine Person zum Eintritt zum Konzert. Mit Verlassen des Konzerts bzw. einmaliger Entwertung (Online-Tickets) verliert das Ticket seine Gültigkeit.
3.2 Eine Mehrfachnutzung des Tickets ist ausdrücklich untersagt.
4. BESONDERE REGELUNGEN WÄHREND DER SARS-COV-2-PANDEMIE ODER ANDERER PANDEMIEN ODER EPIDEMIEN
Wir behalten uns vor, bei Vorliegen einer pandemischen Lage im Interesse der Gesundheit unserer Konzertbesucher besondere Zugangsbeschränkungen zu der Konzertveranstaltung vorzusehen. Diese werden spätestens 14 Tage vor Beginn des Konzerts bekannt gegeben
4.1 Für den Fall, dass für ein Konzert oder die Konzerte aufgrund von Eindämmungsmaßnahmen gegen die SARS-CoV-2-Pandemie (nachfolgend "Corona Pandemie") oder andere Pandemien oder Epidemien gesetzliche oder behördliche Vorgaben bestehen oder Maßnahmen zu treffen sind, gelten die nachstehenden Regelungen:
4.2 Wir behalten uns vor, Zugangsbeschränkungen zum Konzert oder zu den Konzerten vorzusehen. Solche Zugangsbeschränkungen können z.B. ein Impf- oder Genesenennachweis, die Vorlage eines negativen Testergebnisses oder das Tragen von Masken sein. Diese werden soweit möglich, spätestens 14 Tage vor Beginn des jeweiligen Konzerts, bekannt gegeben. Bei Nichtbeachtung derartiger Zugangsbeschränkungen sind wir berechtigt, den betreffenden Besucher vom Konzert auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises besteht in diesem Fall nicht.
4.3 Der Besuch eines Konzerts ist untersagt, wenn der Besucher an SARS-CoV-2 erkrankt ist, wissentlich Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte, typische Symptome für eine Infektion mit dem Coronavirus aufweist oder von gesetzlichen oder behördlichen Quarantänemaßnahmen betroffen ist. In diesen Fällen besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises. Gleiches gilt für Infektionen im Rahmen anderer Pandemien oder Epidemien.
4.4 MCT ist zum Zwecke der Einhaltung von behördlich oder gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen bzw. Schutz- und Hygienevorgaben berechtigt, im Nachhinein Stehplätze in Sitzplätze umzuwandeln bzw. dem Ticketinhaber abweichende Plätze derselben Kategorie zuzuweisen. Erstattungsansprüche des Kunden bestehen in diesen Fällen nicht.
4.5 Ferner kann es dazu kommen, dass MCT die ursprünglich für ein Konzert zugelassene Besucheranzahl reduzieren muss. MCT ist in diesen Fällen berechtigt, Tickets gegen Rückerstattung des Ticketkaufpreises (mit Ausnahme der Vorverkaufs- und Systemgebühr) zu stornieren. MCT wird die zu stornierenden Tickets in einem diskriminierungsfreien Verfahren auswählen. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen in den vorgenannten Fällen nicht, es sei denn es liegt ein Verschulden von MCT vor.
5. VERLEGUNG ODER AUSFALL EINES KONZERTS ODER DER KONZERTE
5.1 MCT hat das Recht, ein Konzert oder die Konzerte aus Gründen höherer Gewalt abzusagen oder zu verlegen. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs einer Partei liegende und von ihr unverschuldete Ereignis, das eine dem Vertragszweck (Besuch der Konzertveranstaltung) entsprechende Durchführung dieses Vertrags ganz oder teilweise ausschließt, wesentlich erschwert oder für eine Partei unzumutbar macht. Dazu gehören insbesondere aber nicht abschließend, Katastrophenfälle, Terrorakte (einschließlich der Androhung, der Gefahr oder des begründeten Verdachts solcher Terrorakte), gewalttätige Ausschreitungen (einschließlich der Androhung, der Gefahr oder der begründeten Befürchtung entsprechender Ausschreitungen), Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Epidemien, Pandemien, Feuer, extreme bzw. katastrophenartige Wetterbedingungen (wie Überschwemmung, Orkan- oder Wirbelstürme), die eine Gefahr für Leib und Leben der an dem Konzert oder den Konzerten Beteiligten darstellen, Unwetter- und/oder Katastrophenwarnungen, Streiks sowie nicht von der jeweils betroffenen Partei verschuldete behördliche Verfügungen, insbesondere aufgrund vorstehender Ereignisse.
Als höhere Gewalt gilt auch die Corona Pandemie. MCT hat das Recht, ein Konzert oder die Konzerte abzusagen oder zu verlegen, wenn die Durchführung eines Konzerts oder der Konzerte behördlich oder gesetzlich untersagt ist, wenn ein an dem Konzert oder den Konzerten wesentlich Beteiligter auf Grund von Ein-, und/oder Ausreisebeschränkungen nicht an- und/oder abreisen kann oder wegen einer Covid-19-Erkrankung, einem Erkrankungsverdacht oder einer Vorbeugemaßnahme nicht teilnehmen kann.
5.2 Im Falle des ersatzlosen Ausfalls eines Konzerts oder der Konzerte besteht ein Anspruch auf Erstattung des Ticketkaufpreises. Dieser Anspruch muss von Ihnen spätestens vier (4) Wochen nach dem entfallenen Konzerttermin geltend gemacht werden. Sollten Sie aus von Ihnen nicht vertretbaren Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des Erstattungsanspruchs gehindert sein – z.B. wegen Krankheit – sind Sie für das Vorliegen derjenigen Voraussetzungen nachweispflichtig, die das Nicht-Vertretenmüssen begründen.
Im Falle der Verlegung eines Konzerts oder der Konzerte auf einen Ersatztermin aus Gründen höherer Gewalt (Ziffer 5.1) behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Eine Rückabwicklung des Ticketkaufs und Rückerstattung des Ticketkaufpreises infolge der Verlegung ist nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des neuen Termins ist Ihnen nachweislich nicht zumutbar, beispielsweise aufgrund einer bereits gebuchten Reise. Im Falle der Verlegung des Konzerts oder der Konzerte auf einen Ersatztermin aus sonstigen Gründen ist der Anspruch auf Erstattung des Ticketkaufpreises spätestens bis 24.00 Uhr des Vortages des Ersatztermins von Ihnen geltend zu machen. Sollten Sie aus von Ihnen nicht vertretbaren Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des Erstattungsanspruchs gehindert sein – z.B. wegen Krankheit – sind Sie für das Vorliegen derjenigen Voraussetzungen nachweispflichtig, die das Nicht-Vertretenmüssen begründen.
5.3 Gezahlte Gebühren (Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr, Ziffer 2.2) werden, außer im Fall von Verschulden von MCT, nicht zurückerstattet. Gegen den Anspruch auf Rückerstattung der an uns geleisteten Gebühren im Falle eines Rücktritts vom Veranstaltungsvertrag rechnen wir mit unserem Anspruch auf Wertersatz in Höhe der Gebühren auf. Denn im Fall eines Rücktritts sind Sie uns gegenüber verpflichtet, hinsichtlich der von Ihnen erlangten Vermittlungsleistung beim Ticketkauf durch uns und unseren Vertriebspartner CTS Wertersatz zu leisten. Gleiches gilt für die Systemgebühr für die Nutzung des Ticketsystems zur Ausstellung Ihrer Tickets.
5.4 Erhebt CTS weitere Gebühren im eigenen Namen (Ziffer 2.3), so richtet sich deren Rückerstattung nach den AGB von CTS.
5.5 Sie haben sich wegen des Anspruchs auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der gezahlten Gebühren an unseren Vertriebspartner CTS zu wenden. Die Erstattung erfolgt nur gegen Vorlage der Tickets im Original, es sei denn, CTS sieht ein anderes Verfahren zur Rückerstattung vor. Bei Verlust der Tickets sind weder Ticketkaufpreiserstattungen noch die Aushändigung von Ersatztickets möglich.
5.6 Ihre Rechte, sich wegen einer von MCT zu vertretenden Pflichtverletzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu lösen oder Schadensersatz zu verlangen, bleiben unberührt. Die Geltendmachung von Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüchen steht jedoch unter dem Haftungsvorbehalt der Ziffer 10.
6. LIMITIERTER TICKETERWERB
6.1 Für jedes Konzert ist der Ticketkauf pro Person auf eine maximale Anzahl von Tickets beschränkt. Die maximale Anzahl von Tickets wird Ihnen während des Bestellvorgangs angezeigt. Sie dürfen für ein Konzert, unabhängig von der Anzahl der Kaufvorgänge, nur diese Anzahl an Tickets erwerben. Über diese Anzahl von Tickets hinausgehende Kaufvorgänge einer Person oder mehrerer miteinander zum Zwecke des gewerblichen oder kommerziellen Tickethandels verbundener Personen, z.B. durch Angabe verschiedener E-Mail-Adressen oder verschiedener Zahlungsmittel (insbesondere von Prepaid-Kreditkarten, die für den Zweck eingesetzt werden, mehr als die zulässige Menge an Tickets zu kaufen) sowie sonstige Umgehungen, sind ausdrücklich untersagt.
6.2 Im Falle eines Verstoßes gegen Ziff. 6.1 gilt Ziffer 9.
7. PERSONALISIERUNG DER TICKETS UND VERBOT DER WEITERGABE VON TICKETS
7.1 Alle Tickets für die Konzerte sind personalisiert, d.h. nur derjenige hat das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen, der Inhaber des Besuchsrechts ist. Sein Name ist Bestandteil des Tickets.
7.2 Der von Ihnen beim Kauf angegebene Vor- und Nachname wird auf dem Ticket vermerkt. Wenn Sie mehrere personalisierte Tickets erwerben, werden Sie während des Kaufs aufgefordert und sind Sie dazu verpflichtet, sofort beim Kauf wahrheitsgemäß den/die Vor- und Nachnamen der weiteren Person(en) anzugeben, für die die personalisierten Tickets ausgestellt werden sollen. Das Rechtsgeschäft steht und fällt mit der fristgerechten sofortigen und wahrheitsgemäßen Angabe der unterschiedlichen Namen der Ticketinhaber beim Kauf, da die Tickets sofort im Anschluss auf die im Kaufvorgang von Ihnen angegebenen Namen ausgestellt werden ("relative Fixschuld"). Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen führt bei uns zu einem erheblichen Mehraufwand durch Konflikte bei der Einlasskontrolle. Zudem werden Konzerte als ausverkauft angezeigt, obwohl wir bei Verstößen gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen von den jeweiligen Verträgen zurücktreten können und dadurch wieder Plätze verfügbar werden. Müssten wir Ihnen vor dem Rücktritt zunächst eine angemessene Frist setzen, ginge dies zu Lasten der anderen Fans und würde den nicht autorisierten Tickethandel zu überhöhten Preisen begünstigen. Für den Fall der mehrfachen Nennung desselben Namens beim Kauf entgegen der vorgenannten Bestimmung behalten wir uns aus den genannten Gründen das Recht vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Ferner werden Sie dazu aufgefordert zu bestätigen, dass die Angabe dieser fremden Daten nicht missbräuchlich erfolgt. In diesen Fällen kommt der Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und uns zustande. Die von Ihnen benannten weiteren Personen werden durch diesen Vertrag lediglich begünstigt und erhalten ein eigenes Recht zum Besuch der Veranstaltung (§§ 328 ff. BGB).
7.3 Eine Berechtigung zum Besuch eines Konzerts besteht nur auf der Grundlage des Vertrags, den Sie mit uns geschlossen haben (Ziffer 2.2). Zudem muss Ihr Name auf dem Ticket vermerkt sein. Aufgrund des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrags sind Dritte, für die Sie ein personalisiertes Ticket erworben haben, nach Maßgabe dieser AGB ebenfalls zum Besuch des Konzerts berechtigt. Der Name dieses Dritten muss auf seinem Ticket vermerkt sein. Voraussetzung für den Besuch des Konzerts ist ferner, dass Sie bzw. die Person, für die Sie das Ticket gekauft haben, sich bei der Einlasskontrolle auf Verlangen mit Ihrem/ihrem gültigen Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte oder EC-Karte ausweisen kann.
7.4 Wir sind nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Vorlage der genannten Dokumente zu verlangen, um so die Berechtigung des Ticketinhabers zu prüfen. MCT wird auch dann seinem Vertragspartner gegenüber von seiner Leistungspflicht frei, wenn sich eine andere Person unter Vorlage des Tickets Zugang zum Konzert verschafft. Pro Ticket ist nur eine Person zum Besuch des Konzerts berechtigt.
7.5 Sie verpflichten sich, die Tickets ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb von Tickets unter fremdem Namen, insbesondere durch Betreiber von Ticketplattformen im Internet, ist untersagt. Jede Weitergabe der Tickets ist verboten. Dazu zählen insbesondere der Verkauf von Tickets an Dritte oder eine Versteigerung der Tickets über Auktionen im Internet oder ein Weiterverkauf von Tickets über nicht autorisierte Internet-Ticketbörsen oder -plattformen. Sie können Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit uns (und damit auch das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen) nicht auf einen Dritten übertragen. Sofern Sie das Ticket nicht nutzen möchten/können, besteht unter den Voraussetzungen von Ziffer 8 die Möglichkeit, das/die Ticket(s) zurückzugeben. Hiervon unberührt bleibt die gem. Ziffer 5 bestehende Rückgabemöglichkeit bei Ausfall oder einer Verlegung des Konzerts oder der Konzerte.
8. RÜCKGABE VON TICKETS
8.1 Rückgabe von Tickets, über die Ticketbörse "Fansale" von CTS
8.1.1 Ihnen steht ab dem 17.02.2023 die Möglichkeit offen, über Ihr Kundenkonto bei www.fansale.de, der von CTS betriebenen Ticketbörse, unter den nachstehend aufgeführten Voraussetzungen Tickets zurückzugeben. Dies setzt voraus, dass die freiwerdenden Tickets tatsächlich über www.fansale.de verkauft werden. Hierfür wird keine Gewähr übernommen.
8.1.2 Durch die Nutzung der Rückgabeoption bieten Sie uns die Rückgabe des/der Tickets an und erlauben uns, das/die freiwerdende(n) Ticket(s) über die Ticketbörse www.fansale.de in unserem Namen und auf unsere Rechnung erneut zum Kauf anzubieten. Erst mit Weiterverkauf über diese Ticketbörse wird Ihr Angebot auf Rückgabe des/der Tickets von uns angenommen.
8.1.3 Auf der Ticketbörse bietet CTS das/die freiwerdende(n) Ticket(s) im Namen und auf Rechnung von MCT bis jeweils 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Konzerts zum Verkauf an. Sie legen den Preis fest, zu dem Ihr Ticket/Ihre Tickets verkauft werden sollen. Der Preis ist jedoch maximal auf den Ticketkaufpreis (Ziff. 2.2) begrenzt. Solange die Tickets noch nicht verkauft sind, können Sie über Ihr Kundenkonto auf www.fansale.de von Ihrem Angebot jederzeit zurücktreten.
8.1.4 Auf Ihren Wunsch können das oder die jeweils freiwerdende(n) Ticket(s) für einen Zeitraum von max. 48 Stunden für eine oder mehrere dritte Person(en) reserviert werden. In diesem Fall wird das oder werden die freiwerdende(n) Ticket(s) innerhalb des vorbenannten Reservierungszeitraums ausschließlich an diese dritte(n) Person(en) zum Kauf angeboten. Hierzu wird Ihnen von CTS ein Link zur Verfügung gestellt, den Sie an eine oder mehrere dritte Personen weiterleiten können. Die dritte Person, die das oder die freiwerdende(n) Ticket(s) innerhalb der vorgenannten Reservierungsfrist als erstes über diesen Link erwirbt, erhält das Ticket. Wird das Ticket innerhalb der vorgenannten Reservierungsfrist nicht erworben, wird es auf der Ticketplattform www.fansale.de zum Verkauf eingestellt.
8.1.5 Sofern das oder die freiwerdenden Tickets verkauft werden, werden Sie hierüber umgehend informiert. Ihre Tickets werden gesperrt, so dass sie nicht mehr zum Einlass berechtigen. Eine Rückgabe am Veranstaltungsort gem. Ziffer 8.2 ist dann nicht mehr möglich. Für den Käufer wird ein neues Ticket generiert. Der Käufer eines Tickets, das über die Ticketbörse verkauft wurde, zahlt eine Gebühr von EUR 10,00. Der Betrag in Höhe des erzielten Kaufpreises wird nach Veräußerung über die Ticketbörse von CTS auf Ihrem Konto oder Ihrem Kreditkartenkonto gutgeschrieben.
8.1.6 Die Möglichkeit zur Nutzung der Rückgabeoption besteht bis 24 Stunden vor Beginn des jeweiligen Konzerts.
8.1.7 Sofern und soweit das oder die freiwerdenden Tickets nicht verkauft werden, werden Ihre Tickets nicht gesperrt, so dass sie nach wie vor zum Einlass berechtigen. Nach Maßgabe der Ziffer 8.2 ist für diese Tickets eine Rückgabe am Veranstaltungsort möglich. Eine Weitergabe an und/oder über Dritte bleibt weiterhin unzulässig (vgl. Ziff. 7.5).
8.2 Rückgabe am Veranstaltungsort
8.2.1 Es besteht zudem die Möglichkeit, am jeweiligen Veranstaltungsort am Tag des jeweiligen Konzerts von der Öffnung bis zum Ende des Konzerts nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen Tickets zurückzugeben.
8.2.2 Durch die Nutzung der vor-Ort-Rückgabeoption bietet uns der Ticketinhaber die Rückgabe des Tickets an. Das Angebot wird von uns unter folgenden Voraussetzungen angenommen:
- das freiwerdende Originalticket wird zurückgegeben,
- es liegt ein amtliches Ausweisdokument im Original vor, aus dem die Identität des Ticketinhabers hervorgeht,
- es gibt einen neuen Käufer, der sich vor Ort mit einem gültigen Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte oder EC-Karte ausweisen kann, so dass das neue Ticket auf ihn ausgestellt werden kann,
- der Käufer erklärt sich mit der Einbeziehung dieser AGB einverstanden,
und
- der Käufer zahlt eine Gebühr in Höhe von EUR 10,00.
8.2.3 Sind die Voraussetzungen gem. Ziffer 8.2.2 Satz 2 erfüllt, d.h. nehmen wir Ihr Angebot auf Rücknahme des Tickets an, wird das ursprüngliche Ticket ungültig und berechtigt nicht mehr zum Eintritt. Ausschließlich das auf den neuen Käufer ausgestellte Ticket berechtigt zum Eintritt (vgl. Ziffer 7.3). Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises für das freiwerdende Ticket gegenüber uns besteht in diesem Fall nicht, sondern nur gegenüber dem Käufer. Der ursprüngliche Ticketinhaber ist frei, sich maximal den Ticketkaufpreis (Ziff. 2.2) zuzüglich der Systemgebühr oder aber einen geringeren Preis vom Käufer erstatten zu lassen.
9. SPERRUNG VON PERSONALISIERTEN TICKETS
9.1 Im Fall eines Verstoßes gegen die in Ziffern 6.1 oder 7.5 enthaltenen Verbote ist MCT berechtigt, die betroffenen Tickets gegen Rückerstattung des Ticketkaufpreises (mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr und der Systemgebühr, Ziff. 2.2) zu sperren und dem jeweiligen Ticketinhaber den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern.
9.2 Im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen die in Ziffern 6.1 oder 7.5 enthaltenen Verbote ist MCT berechtigt, die betroffenen Tickets ersatzlos zu sperren, d.h. ohne Rückerstattung des gezahlten Ticketkaufpreises.
9.3 Die Sperrung kann auch durch den Vertriebspartner im Auftrag von MCT erfolgen. Außerdem können die AGB dieser Vertriebspartner weitere Gründe für die Sperrung von Tickets vorsehen.
10. HAFTUNG VON MCT
10.1 MCT haftet ohne jegliche Einschränkung für alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Dasselbe gilt für alle Fälle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei Übernahme einer Garantie.
10.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen und nicht von Ziffer 10.1 erfasst sind, haftet MCT beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Zu den Kardinalpflichten von MCT zählen solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
10.3 Im Übrigen haftet MCT nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung.
10.4 Soweit die Haftung von MCT nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11. PFLICHTEN DES KUNDEN BEIM VERANSTALTUNGSBESUCH
11.1 Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen), Laserpointer, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen – insbesondere Flaschen und Dosen – dürfen zu keinem Konzert mitgebracht werden.
11.2 Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei den Konzerten nicht mitgeführt oder betrieben werden. Dies bezieht sich auch auf Mobilfunkgeräte mit Fotofunktion. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt – jeder Missbrauch wird rechtlich verfolgt.
11.3 Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 11.2 sind MCT und seine Mitarbeiter berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende des Konzerts gegen Gebühr einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können von MCT eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.
11.4 MCT behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Absätze den betreffenden Personen den Zutritt zum Konzert zu verwehren bzw. diese von der Veranstaltung auszuschließen.
12. TON- UND/ODER BILDAUFNAHMEN VON MCT
Für den Fall, dass während einer Konzertveranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie beispielsweise Foto-/Film-/Fernseh- und/oder Audioaufnahmen (nachfolgend „Auf-zeichnungen“), durch MCT oder den/die Künstler und/oder von hiermit beauftragte Drit-ten durchgeführt werden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie in Bild und/oder Ton aufgenommen werden und die Aufzeichnungen exklusiv von MCT und/oder dem/ den Künstler(n) räumlich, zeitlich, inhaltlich unbegrenzt, bearbeitet und/oder unbearbeitet, ganz und/oder teilweise, in körperlicher und unkörperlicher Form, in allen Medien und Formaten (z.B. Print, Soziale Medien, audiovisuelle Medien, Online etc.) selbst und/oder über Dritte ohne Anspruch auf Vergütung uneingeschränkt ausgewertet, insbesondere vervielfältigt, verbreitet, gesendet, öffentlich zugänglich gemacht, etc., werden dürfen.
13. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
13.1 Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts anwendbar.
13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt.
14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
14.1 MCT hat bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses neben diesen AGB keine Vereinbarungen getroffen oder Zusagen gemacht, weder mündlich noch schriftlich.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.
Stand: 25.01.2023 - Björk AGB drucken