FAQ 2G und 3G Regelungen
2G Regelung
Die Durchführung eines Konzertes nach den 2G Regelungen bedeutet, dass die Besucher:innen nur mit Vorlage eines geeigneten Immunisierungsnachweises (Nachweis der vollständigen Impfung und/oder einer vollständig ausgeheilten Infektion), Zutritt zu der Veranstaltung erhalten.
Die Personen, die an den Veranstaltungsterminen keinen Immunisierungsnachweis (Nachweis der vollständigen Impfung und/oder einer vollständig ausgeheilten Infektion) vorweisen können, erhalten keinen Zutritt zum Konzert.

Der Nachweis der Impfung oder der Genesung von SARS-CoV-2 muss digital verifizierbar sein (QR-Code).
Das gelbe Impfbuch ist für den Einlass nicht ausreichend und nicht gültig.

Nachweis Impfung oder Genesung
Bescheinigung über eine Impfung mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19, deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.
Bei Genesung, der Nachweis eines mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegenden positiven PCR-Tests oder eines mehr als sechs Monate zurückliegenden positiven PCR-Test auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS- CoV-2 und im zweiten Fall mindestens eine Impfung gegen Covid-19, die mindestens 14 Tage zurückliegt. 
Sowohl digitale Impfzertifikate als auch digitale Genesenenzertifikate können von den Arztpraxen oder Apotheken ausgestellt werden. 
Ausstellende Apotheken können hier gesucht werden: 
https://www.mein-apothekenmanager.de/
Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren erhalten Eintritt, wenn sie einen tagesaktuellen Test mit Bescheinigung eines Testzentrums oder der Schule vorlegen können. Zur Personenverifizierung gilt hier auch der Schülerausweis oder die BVG-Karte.

3G Regelung
Die Besucher:innen erhalten nur durch Vorlage eines geeigneten Immunisierungsnachweises (Nachweis der vollständigen Impfung / einer vollständig ausgeheilten Infektion) oder durch Vorlage eines Antigen-Schnelltests bzw. PCR-Tests Zutritt zur Veranstaltung.
 
Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist auf allen Verkehrswegen verpflichtend.
 
Des Weiteren werden - aufgrund der Pflicht zur Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung - die Kontaktdaten sämtlicher Besucher:innen erfasst. Dies erfolgt über das Einchecken im Event via Luca-App oder Corona-Warn-App vor Ort.  

Nachweis über Impfung oder Genesung
Bescheinigung über eine vollständige Impfung mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19, deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. 
Bei Genesung, der Nachweis eines mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegenden positiven PCR-Tests oder eines mehr als sechs Monate zurückliegenden positiven PCR-Test auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS- CoV-2 und im zweiten Fall mindestens eine Impfung gegen Covid-19, die mindestens 14 Tage zurückliegt. 
 
Nachweis Antigen-Schnelltest oder PCR-Test
Schriftliche oder elektronische Bescheinigung über ein negatives Testergebnis. Ein Testnachweis kann entweder innerhalb von 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn durch PCR-Testung oder tagesaktuell durch Antigen-Schnelltests erfolgen.
Dokumentarfilm
Der Konzertdealer